Öffentlichkeitsbeteiligung für das Planfeststellungsverfahren gemäß § 33 Hessisches Straßengesetz (HStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG): Endausbau der L3011 inklusive der Errichtung eines Geh- und Radwegs in der Stadt Hofheim am Taunus, Stadtteil Lorsbach, Main-Taunus-Kreis.
Zur Anhörung der Öffentlichkeit liegen die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen in der Zeit vom 13. November bis 12. Dezember 2024 auch bei dem Magistrat der Stadt Hofheim am Taunus (Chinonplatz 2, 65719, Hofheim am Taunus) 3. Stock, Foyer, während der nachstehend aufgeführten Dienststunden
montags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr,
dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 18.00 Uhr sowie
mittwochs und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.