Nachbarschaftsbeschwerden über gewerbliche Anlagen
Die Nachbarn gewerblicher Anlagen können unter Umständen Belästigungen durch den Betrieb der Anlage ausgesetzt sein. Damit ist nicht zwangsläufig ein vorsätzlich fehlerhaftes Verhalten des Betreibenden verbunden. Jedoch sind Situationen denkbar, die sich im Rahmen einer Zulassung des Betriebes nicht gestellt haben, die sich während des Anlagenbetriebs erst ergeben haben oder die erst zu einem bestimmten Zeitpunkt neu aufgetaucht sind.
Auch als Folge gewachsener Gebäudezuordnung oder gewachsener Bauleitplanung können Wohnen und Arbeiten schwer verträglich sein. Schon bereits deshalb können so Belästigungen durch den Betrieb gewerblicher Anlagen Anlass zu Beschwerden geben.
Zunächst sollte der unmittelbare Kontakt zu dem betreffenden Betreibenden gesucht werden. Meist kann schon dadurch das Problem beseitigt werden.
Sollte hierdurch keine Lösung gefunden werden, so können sich die Betroffenen an die Abteilungen Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt wenden.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist hier zuständig für Nachbarschaftsbeschwerden aus dem Bereich gewerblicher Anlagen. Und zwar für Beschwerden über störenden Lärm, Erschütterungen, Geruch, Staub, Licht und elektromagnetische Felder.
Nachbarschaftliche Probleme ohne gewerbliche Verursachende sind der jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Kreisausschuss vorzutragen.
Ansprechpartner bei Nachbarschaftsbeschwerden sind die Abteilungen Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt. Ansprechpartner sind hier die Abteilungszentralen. Dort ist der Überblick über die interne Zuordnung vorhanden, so dass dort weiter verbunden werden kann.
Bei der Aufnahme von Nachbarschaftsbeschwerden benötigt die Behörde in der Regel folgende Informationen über die Belästigung: |
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