Zwei Männer schütteln die Hände

Nachbarschaftsbeschwerden

Nachbarschaftsbeschwerden über gewerbliche Anlagen

Die Nachbarn gewerblicher Anlagen können unter Umständen Belästigungen durch den Betrieb der Anlage ausgesetzt sein. Damit ist nicht zwangsläufig ein vorsätzlich fehlerhaftes Verhalten des Betreibenden verbunden. Jedoch sind Situationen denkbar, die sich im Rahmen einer Zulassung des Betriebes nicht gestellt haben, die sich während des Anlagenbetriebs erst ergeben haben oder die erst zu einem bestimmten Zeitpunkt neu aufgetaucht sind.

Auch als Folge gewachsener Gebäudezuordnung oder gewachsener Bauleitplanung können Wohnen und Arbeiten schwer verträglich sein. Schon bereits deshalb können so Belästigungen durch den Betrieb gewerblicher Anlagen Anlass zu Beschwerden geben.

Zunächst sollte der unmittelbare Kontakt zu dem betreffenden Betreibenden gesucht werden. Meist kann schon dadurch das Problem beseitigt werden.

Sollte hierdurch keine Lösung gefunden werden, so können sich die Betroffenen an die Abteilungen Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt wenden.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist hier zuständig für Nachbarschaftsbeschwerden aus dem Bereich gewerblicher Anlagen. Und zwar für Beschwerden über störenden Lärm, Erschütterungen, Geruch, Staub, Licht und elektromagnetische Felder.

Nachbarschaftliche Probleme ohne gewerbliche Verursachende sind der jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Kreisausschuss vorzutragen.

Ansprechpartner bei Nachbarschaftsbeschwerden sind die Abteilungen Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt. Ansprechpartner sind hier die Abteilungszentralen. Dort ist der Überblick über die interne Zuordnung vorhanden, so dass dort weiter verbunden werden kann.

 

Es ist hilfreich, wenn sich Beschwerdeführende entsprechende Informationen vor einem Anruf zusammenstellen.

Bei der Aufnahme von Nachbarschaftsbeschwerden benötigt die Behörde in der Regel folgende Informationen über die Belästigung:
  • die Art (zum Beispiel deutlich sichtbare Luftverunreinigungen; erheblicher, unüblicher Staubniederschlag; hoher Lärmpegel; intensiver Geruch et cetera)
  • die mögliche Ursache (stoffliche Emissionen, Lärm, Erschütterungen et cetera)
  • die mögliche Ursache (stoffliche Emissionen, Lärm, Erschütterungen et cetera)
  • und die zeitliche Lage, die Zeitdauer sowie die Häufigkeit (tags; nachts; Sonn-/ Feiertags; dauerhaft; wiederkehrend; Tage; Stunden; Minuten; wöchentlich; täglich; stündlich)

Kontakt

Kreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald sowie Stadt Darmstadt

Servicestelle Darmstadt Immissionsschutz

Fax

+49 6151 12 5031

Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

 

 

Kontakt

Flughafen Frankfurt, Stadt Frankfurt, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach am Main, Wetteraukreis

Servicestelle Frankfurt Immissionsschutz

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+49 69 2714 5950

Regierungspräsidium Darmstadt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main

Kontakt

Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden

Servicestelle Wiesbaden Immissionsschutz

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+49 (611) 3309 2444

Regierungspräsidium Darmstadt
Kreuzberger Ring 17 A + B
65205 Wiesbaden