Die Obere Bauaufsichtsbehörde ist für die Anerkennung der Prüfingenieure für Baustatik, für die Erteilung von Zustimmungen im Einzelfall und für die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte zuständig. Weiterhin ist nach § 39 Absatz 1 der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie das Regierungspräsidium Darmstadt die zuständige Stelle, die den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik ein Befähigungszeugnis ausstellt. Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als bauvorlageberechtigte Person niedergelassen sind, jedoch nicht über die Qualifikation entsprechend den Forderungen des § 49 Absatz 4 oder 5 Hessischen Bauordnung (HBO) verfügen, können durch das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Stelle auf Antrag als bauvorlageberechtigte Person anerkannt werden.
Bauen und Wohnen