Zustimmung im Einzelfall oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung
Bauprodukte oder Bauarten bedürfen gemäß § 17 Absatz 2 und § 23 HBO(Hessische Bauordnung) vor ihrer Verwendungbei baulichen Anlagen der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBG) oder der Zustimmung im Einzelfall (ZiE), wenn
- es für sie keine allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt oder
- sie von den technischen Regeln, die bekannt gemacht worden sind, abweichen oder sie nicht über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine allgemeine Bauartgenehmigung verfügen.
Diese vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen oder Zustimmungen im Einzelfall, soweit diese Verwendbarkeitsnachweise die Erfüllung von Brandschutzanforderungen der HBO betreffen bzw. der Technischen Gebäudeausrüstung dienen, werden auf Antrag vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt.
Die für den Antrag erforderlichen Antragsunterlagen können dem unten stehenden „Merkblatt vBG / ZiE“ entnommen werden. Der Antrag kann auch mit Hilfe des „Antragsformulars vBG / ZiE“ gestellt werden. Wird der Antrag im Auftrag des Bauherrn gestellt, ist das Formular „Vollmacht und Kostenübernahmeerklärung“ anzuwenden.
Die Antragsunterlagen sind digital und in Papierform zu senden an:
Digital:
bautechnik@rpda.hessen.de
1-fach in Papierform:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dez. III 31.2 „Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, Bauwesen“
Frau Bumin / vertraulich
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt