Mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen und effizienten Handelns ist von den Bundesländern für die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte in Deutschland ein zentral-dezentrales System geschaffen worden.
Die Marktüberwachungsbehörden in den Bundesländern führen vor Ort (dezentral) Produktkontrollen durch und gehen formellen Mängeln nach. Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei der Behörde des Bundeslandes, in dem der Hersteller des Bauproduktes seinen Sitz hat. Entsteht der Verdacht eines materiellen Mangels, so gibt die Marktüberwachungsbehörde des Bundeslandes die Sachbehandlung an das DIBt ab. Als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder hat das DIBt unter anderem die Aufgabe Bauprodukte in technischer Hinsicht einheitlich (zentral) zu prüfen und zu bewerten.
Die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden enden, wenn sich das Bauprodukt nicht mehr auf dem Markt befindet. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Bauprodukt an den Verwender abgegeben wurde.
Die Marktüberwachung gemäß EU-BauPVO kontrolliert nicht die Einhaltung nationaler Vorschriften. Für die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen sind die Bauaufsichtsbehörden zuständig. Falls die Marktüberwachungsbehörde im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis davon erlangt, dass mangelhafte Bauprodukte in Bauwerken Verwendung gefunden haben, kann sie die Bauaufsichtsbehörden entsprechend informieren, soweit dies angezeigt erscheint.
Für die Marktüberwachung in Hessen ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) zuständig.
In Südhessen werden die Aufgaben der Marktüberwachung durch das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.2 wahrgenommen. Die Rechtsgrundlagen zur Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Bautechnik, Referat P3, siehe unten aufgeführter Link.