© M. Perfectti / Adobe Stock 10.03.2022 Straßenverkehr Gefahrgut Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sind wir, das RP Darmstadt, mit der Gefahrgutüberwachung für die obersten Landesbehörden, die Kreisordnungsbehörden und die Städte und Gemeinden betraut.
© maho / Adobe Stock 10.03.2022 Straßenverkehr Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Kraftfahrzeuge werden von den örtlich zuständigen Zulassungsbehörden für den öffentlichen Verkehr zugelassen. Dem RP obliegt die Fach- und Rechtsaufsicht über die Zulassungsbehörden.
© Africa Studio/shutterstock 10.03.2022 Straßenverkehr Fahrlehrerwesen Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständig für alle Fahrlehrer im Regierungsbezirk und all diejenigen, die es werden wollen.
© andibreit / Pixabay 10.03.2022 Straßenverkehr Fahrerlaubnis Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständige Fachaufsichtsbehörde über die insgesamt 14 Fahrerlaubnisbehörden der dem Regierungsbezirk angehörenden Kreise und kreisfreien Städte.
© planet_fox / Pixabay 10.03.2022 Straßenverkehr Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz RP ist für die Anerkennung von Ausbildungsstätten, Überwachung dieser Ausbildungsstätten, von Fahrschulen, Schulungen für die Weiterbildung und die Grundqualifikation nach BKrFQG , BKrFQV zuständig.
© lobpreis / Pixabay 10.03.2022 Lärmaktionsplanung Straßenverkehrslärm Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise, konzentriert sich auf die Betrachtung des Straßenverkehrslärms im Regierungsbezirk außerhalb der Ballungsräume.
© Dezernat III 33.3 / RPDA 10.03.2022 Lärmaktionsplanung Ballungsräume In den Ballungsräumen wird der Umgebungslärm betrachtet, welcher von Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr sowie von Geländen von industriellen Tätigkeiten ausgeht.
© HLNUG 10.03.2022 Lärmaktionsplanung Umgebungslärmrichtlinie Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat Europäische Union ein Konzept festgelegt, den Umgebungslärm zu reduzieren und gesundheitsschädliche Auswirkungen zu verhindern