Eine Karte, die in Hessen verschiedene Lärmzonen anzeigt.

Umgebungslärmrichtlinie

Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat Europäische Union ein Konzept festgelegt, den Umgebungslärm zu reduzieren und gesundheitsschädliche Auswirkungen zu verhindern. Zu Umgebungslärm zählt Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr auf Straßen und Schienenstrecken und bei Flughäfen verursacht wird. Dazu zählt auch Lärm, der von Industrie– und Gewerbeanlagen ausgeht.

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union ein Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Diese Richtlinie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 in nationales Recht umgesetzt. Hiermit sind die §§ 47 a bis f in das Bundesimmissionsschutzgesetz eingefügt worden.

Für die Lärmminderungsplanung stehen im Wesentlichen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • die Lärmkartierung zur Ermittlung der Belastung und
  • die Lärmaktionsplanung zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.

Lärmkartierung

Die Ergebnisdarstellung der berechneten Lärmbelastung erfolgt grafisch in Form strategischer Lärmkarten durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). In diesen Karten werden Gebiete mit ähnlichem Schallimmissionspegel farblich gleich ausgewiesen. Die Karten können im 
Lärmviewer Öffnet sich in einem neuen Fenster
des HLNUG eingesehen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Lärmbelastung an konkreten Wohnorten zu ermitteln.

Lärmaktionsplanung

Aufbauend auf der Lärmkartierung erfolgt die Lärmaktionsplanung.

Die Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, um unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und den zuständigen Fachbehörden zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegen zu wirken.

Dieser Prozess findet seine Darstellung im Lärmaktionsplan Hessen. Den Regierungsbezirk Darmstadt betreffend gibt es drei Teilpläne:

Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach am Main und Wiesbaden
Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main

Die Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die nächste Überarbeitung ist für den Zeitraum 2027 bis 2029 geplant.