Lärmaktionspläne sind auch für Ballungsräume aufzustellen. Ballungsräume sind Gebiete mit städtischem Charakter mit über 100.000 Einwohnern. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach am Main und Wiesbaden. Betrachtet wird hier der Umgebungslärm, welcher von Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie von Geländen von industriellen Tätigkeiten ausgeht.
Dem Flugverkehrslärm wird aufgrund seiner großen Bedeutung im Rhein-Main Gebiet ein gesonderter Lärmaktionsplan gewidmet.
Die Grundlage der Lärmaktionsplanung Hessen der 4. Runde bildetet die Veröffentlichung der Lärmkartierung 2022 des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Diese umfasst in Hessen nicht nur die EU-Mindestanforderungen der Hauptverkehrsstraßen mit über 8.200 Kfz pro Tag, sondern alle hessischen Straßen, für die Verkehrsdaten zur Verfügung stehen. Die Lärmkartierung der 4. Runde ist auf dem Lärmviewer des HLNUG http://laerm.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster einsehbar.
Während einer 1. Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange und Kommunen, ihre Lärmproblem benennen und Vorschläge zur Lärmminderung vortragen.
Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Öffentlichkeitsbeteiligung, der Lärmkartierung des HLNUG und der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde ist unter Beteiligung der jeweils zuständigen Fachbehörden der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach am Main und Wiesbaden entstanden.
Im Rahmen einer 2. Öffentlichkeitsbeteiligung war der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu dem Planentwurf zu äußern und Stellungnahmen zu den dargestellten Lärmkonflikten abzugeben.
Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und nochmaliger Einbeziehung der zuständigen Fachbehörden erfolgte am 28. Oktober 2024 die Bekanntmachung des überarbeiteten, finalen Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde). Dieser ist untenstehend zum Download bereit gestellt.
Maßnahmen, die bis zur Fertigstellung des Lärmaktionsplans nicht abschließend geprüft wurden, sind als Prüfauftrag aufgenommen. Diese werden nach der Veröffentlichung des Lärmaktionsplans durch das Regierungspräsidium weiterverfolgt.