Ein Trompeter und ein Akkordeonspieler im Trachtenanzug spielen im Biergarten

Gaststättenlärm

Bei Geräuschen aus kulturellen Einrichtungen, Diskotheken, Gaststätten und andere, die gewerblich betrieben werden und damit in den Geltungsbereich des Gaststättengesetzes fallen, handelt es sich um Gewerbelärm. Dieser wird nach der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm beurteilt.
Zum Lärm von Gaststätten zählen neben dem Lärm, der bei dem Betrieb typischerweise entsteht (Geräusche aus Küchen und Abluftanlagen), auch der Lärm des Liefer- und Publikumsverkehrs.

Obwohl Gaststättenlärm nach den Regeln der TA Lärm beurteilt wird, gibt es hier doch eine Sonderregelung. So werden die Gaststätten in Hessen von den Kreisausschüssen beziehungsweise Magistrat überwacht. Das heißt im Falle von Anfragen oder Beschwerden finden Sie Ihren Ansprechpartner in dem für Sie zuständigen Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.

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