Regierungspräsidium Darmstadt

RP Darmstadt schließt Verfahren zum Auenverbund Kinzig ab

Darmstadt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat das Verfahren zur Novellierung des Landschaftsschutzgebiets Auenverbund Kinzig abgeschlossen. Die Verordnung liegt nun auf der Grundlage einer flurstückgenauen Karte vor. Daraus ergaben sich geringfügige Abgrenzungsänderungen. Die bisher erfolgten Teillöschungen von Flächen wurden dabei berücksichtigt. Ziele der Novellierung waren vor allem, die Grenzen detailliert darzustellen sowie die Regelungen an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Wie bisher soll die Landwirtschaft nicht eingeschränkt werden.

Der vor mehr als 30 Jahren als Landschaftsschutzgebiet unter Schutz gestellte „Auenverbund Kinzig“ ist eines der bedeutendsten Auenschutzgebiete in Hessen. Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Fläche von mehr als 11.600 Hektar und umfasst nahezu alle Tallagen und Auen im Main-Kinzig-Kreis, im Osten des Wetteraukreises sowie in zwei Kommunen im Vogelsbergkreis. Die durch Grünland geprägte Landschaft entlang der Kinzig und der Gewässer in ihrem Einzugsgebiet ist bedeutsam für die Erholung und den Ressourcenschutz. Darüber hinaus bietet sie vielen Fisch- und Vogelarten sowie mittlerweile auch dem Biber einen hervorragenden Lebensraum. Nicht zuletzt wird die Sicherung und Freihaltung der Auen für die Wasserrückhaltung in Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse immer wichtiger.

Die neue Landschaftsschutzgebietsverordnung inklusive Karten ist ab sofort auf der Website des RP Darmstadt einsehbar.

Hintergrund:

Das RP Darmstadt hatte ursprünglich geplant, die Schutzgebietsverordnung bereits 2020 zu modernisieren und an die aktuelle Rechtslage anzupassen, konnte die dafür vorgesehene Anhörung jedoch aufgrund der Corona-Pandemie nicht zu Ende führen – das entsprechende Verfahren wurde Ende 2022 erneut eingeleitet und nun abgeschlossen. Änderungsvorschläge, die schon zuvor beim RP eingegangen waren, sind in den vorliegenden Entwurf der Schutzgebietsverordnung eingeflossen.

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