Landschaftsschutzgebieten sind meist großräumig und leisten wichtige Dienste für den Menschen, indem sie Ressourcen schützen und Erholungsraum bieten. Dazu gehören z. B. Auenverbünde mit wichtigen Retentionsräumen für den Hochwasserschutz, Freiflächen im verdichteten Siedlungsraum oder Grüngürtel im Umfeld großer Städte. Auch Lebensstätten und Lebensräume bestimmter Tiere und Pflanzen können in diesem Rahmen geschützt werden. Die genauen Zielsetzungen nennt § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten erfolgt über eine Schutzgebietsverordnung der Oberen Naturschutzbehörde. Diese stellt im Regelfall bauliche Einrichtungen und bestimmte Handlungen unter einen Genehmigungsvorbehalt, um Beeinträchtigungen des Gebiets zu verhindern.
Landschaftsschutzgebiete im Regierungsbezirk Darmstadt
- Gesamtzahl: 23
- Gesamtfläche: rund 101.770 Hektar (ca. 13,7 % der Bezirksfläche)
Nähere Informationen erhalten Sie in den unter Downloads zur Verfügung gestellten Dokumenten.
Über den NATUREG-Viewer können Sie die Lage der Gebiete und weitere Informationen abrufen.