© barni1 / pixabay 09.03.2022 Gewerberecht Messe, Markt, Ausstellung Für die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten nach Titel IV der Gewerbeordnung sind die Städte und Gemeinden zuständig.
© addison11 / pixabay 09.03.2022 Gewerberecht Meisterprüfungsausschuss Das Regierungspräsidium errichtet die Meisterprüfungsausschüsse für zulassungspflichtige Handwerke nach der Handwerksordnung.
© George Rudy/shutterstock 09.03.2022 Gewerberecht Makler, Bauträger Die Ausübung des Makler-, Bauträger- und Baubetreuergewerbes ist erlaubnispflichtig gemäß § 34 c Gewerbeordnung (GewO).
© BenediktGeyer/pixabay 09.03.2022 Gewerberecht Gewerbeuntersagung Zum Schutz der Allgemeinheit und der im Betrieb Beschäftigten ist es erforderlich, dass bei bestehender Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden die Gewerbeausübung ganz oder teilweise untersagt wird.
© Monkey Business Images/shutterstock 09.03.2022 Gewerberecht Gaststätten Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden und ggf. Untersagung der gastgewerblichen Tätigkeit sind die Städte und Gemeinden zuständig.
© RPDA 09.03.2022 Gewerberecht Einheitlicher Ansprechpartner Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
© David Stuart Productions/shutterstock 09.03.2022 Gewerberecht Bewachungsgewerbe Die Ausübung des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34a Gewerbeordnung (GewO).
09.03.2022 Gewerberecht Ausbildung Wegen des öffentlichen Interesses an einer ordentlichen Berufsausbildung sehen das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung Geldbußen für Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften vor.