© hedgehog94 / Shutterstock 08.03.2022 Wassergefährdende Stoffe Überwachung Alle anzeigepflichtige Anlagen sind im Auftrag des Betreibers vor Inbetriebnahme und ggf. wiederholend in Abständen von 2,5 oder 5 Jahren sowie bei Stilllegung zu überprüfen.
© ds_30 / Pixabay 08.03.2022 Wassergefährdende Stoffe Eignungsfeststellung Voraussetzung zur Verwendung seriengefertigter Anlagen oder Anlagenteile ist deren Zulässigkeit nach Baurecht, die eine wasserbehördliche Zulassung einschließt.
© firemanYU / iStock 08.03.2022 Wassergefährdende Stoffe Betriebsstörung Der Betreiber muss uns auftretende Betriebsstörungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mit möglichen Auswirkungen auf Boden, Gewässer oder Abwasseranlagen mitteilen.
© FelixMittermeier / Pixabay 08.03.2022 Wassergefährdende Stoffe Anzeige Die Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung aller unterirdischen sowie bedeutenden oberirdischen Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen sind beim Regierungspräsidium anzuzeigen.
© SusaZoom / Shutterstock 08.03.2022 Gewässer- und Bodenschutz Wassergefährdende Stoffe Ziel: Gefahren für Wasser und Boden abzuwenden sowie schädliche Gewässer- und Bodenverunreinigungen frühzeitig zu erkennen, die Warnung Betroffener sicherzustellen und eine Sicherung zu veranlassen.
© maxuser / Shutterstock 08.03.2022 Gewässer- und Bodenschutz Links - Wasserbehörden Hier finden Sie die Links für die Wasserbehörden.
© Pexels / Pixabay 08.03.2022 Grundwasser Tagebaubetriebe Mineralstoffe wie Sand, Kies, Basalt und Ton sind für die Bauindustrie unverzichtbare Rohstoffe. Große Vorkommen gibt es unter anderem im Hessischen Ried, in der Wetterau und im Vogelsberg.
© nidan / Pixabay 07.03.2022 Grundwasser Hessisches Ried und hessische Untermainebene Die Bedeutung des Hessischen Rieds ist in den letzten Jahrzehnten für die Wasserversorgung des Ballungsraums Rhein-Main gewachsen.