Bei industriellen und gewerblichen Tätigkeiten wird häufig mit wassergefährdenden Stoffen gearbeitet. Außerdem fällt damit verunreinigtes Abwasser an. Bei unsachgemäßem Umgang mit diesen Stoffen ist ein hohes Risiko für die Schutzgüter Wasser (Grundwasser, oberirdische Gewässer) und Boden vorhanden (hessenweit circa 30.000 Betriebe). Dies zeigen zahlreiche Boden- und Grundwasserverunreinigungen sowie Probleme bei Altlasten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sind.
Unser Ziel ist, Gefahren für Wasser und Boden vorsorgend abzuwenden sowie trotzdem eingetretene schädliche Gewässer- und Bodenverunreinigungen frühzeitig zu erkennen, die Warnung Betroffener sicherzustellen und eine Sicherung oder Sanierung zu veranlassen.
Neben der Erteilung von behördlichen Zulassungen auf Grund der technischen Anforderungen an die Sicherheitseinrichtungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist eine ausreichende Überwachung erforderlich. Anlagen mit geringer Bedeutung liegen in der Betreiberverantwortung.
Unfälle mit Auswirkungen auf Gewässer, Boden und Abwasseranlagen sind der Wasserbehörde zu melden. Bei Gewässer- und Bodenverunreinigungen werden Sofortmaßnahmen auf Grund der Gewässer- und Bodenschutzalarmpläne eingeleitet.
Wir sind als Obere Wasserbehörde unter anderem dann zuständig, wenn unsere Zuständigkeit auch für das industrielle Abwasser besteht. Die untere Wasserbehörde bei der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis ist regelmäßig für anzeigefreie Anlagen, Lageranlagen, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Speditionen und Chemischreinigungen zuständig.