Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);
Sechsstreifiger Ausbau des Viernheimer Kreuzes auf den Bundesautobahnen 6 und 659 auf dem Hoheitsgebiet des Landes Hessen zwischen Netzknoten 6417307 und 6417301 sowie den Netzknoten 6417061 und 6517116 zwischen den Betriebskilometern 558000,000 und 559506,210 auf der A 6 im Bereich der Stadt Viernheim, Kreis Bergstraße sowie weiterer Folgemaßnahmen
Hier: Planfeststellungsverfahren für die Änderungen des Plans infolge der Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung betreffend
- die Überarbeitung des Immissionsschutzes auf der Grundlage der für das Prognosejahr 2030 erstellten Verkehrsuntersuchung