Der Tierschutz nimmt in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert ein. Seit dem 1. Juni 2002 ist er in Artikel 20 a GG als Staatsziel verankert.
Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und dem Wohlbefinden des Tieres und regelt das Verhalten des Menschen gegenüber dem Tier. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Jeder, der ein Tier hält oder betreut, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Dazu sind entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich.
Neben dem Tierschutzgesetz existieren für bestimmte Tierhaltungen, den Transport und die Schlachtung von Tieren zusätzliche Rechtsverordnungen.
Das Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz - halt als Mittelbehörde die Fachaufsicht über die unteren Veterinärbehörden. Außerdem berät es die nachgeordneten Veterinärdienststellen in Grundsatzfragen zu Tiertransporten, Tierschutz bei der Schlachtung sowie bei auftretenden Problemen in der Überwachung.
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Alexandra Schnellbacher
Dezernat V 54