Natureg
Natura 2000
EU-Vogelschutzgebiete
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den EU-Vogelschutzgebieten im Regierungsbezirk Darmstadt, einschließlich der Anlagen 3b und 4b der Verordnung.
Zusätzlich finden Sie zu jedem Gebiet auch den speziellen Natureg-Link um das Gebiet angezeigt zu bekommen.
Landkreise
Bergstraße
Landkreis: Bergstraße, Groß Gerau
Gemeinde: Gernsheim, Biblis, Groß-Rohrheim
Größe: 1506 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
• Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Wald innenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Neuntöter (Lanius collurio
• Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung großräumiger, teilweise nährstoffarmer Grünlandhabitate mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grünland
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
• Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Grauammer (Emberiza calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
Uferschwalbe (Riparia riparia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• in Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung von Streuobstwiesen
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden
Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Biblis
Gemarkung: Biblis
Flur: 7, Flurstück: 2/8, Teilblatt: 1
Die Vogelschutzgebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der nördlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 211/4 in Flur 7 der Gemarkung Biblis auf den Eckpunkt von Flurstück 2 in Flur 15 der Gemarkung Nordheim.
Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau
Gemeinde: Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Bickenbach, Büttelborn, Gernsheim, Griesheim, Groß-Gerau, Heppenheim, Lorsch, Nauheim, Pfungstadt, Riedstadt, Trebur, Zwingenberg
Größe: 2894,2 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
• Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem, teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Zwergsumpfhuhn (Porzana pulsilla)
• Erhaltung von hohen Wasserständen in Feuchtgebieten
Wachtelkönig (Crex crex)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingeässern im Grün- und Ackerland
• Erhaltung der Brutplätze
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung von Schilfröhrichten und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Argarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Uhu (Bubo bubo)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen,
Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Silberreiher (Egretta alba)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Kornweihe (Circus cyaneus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften
Kranich (Grus grus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung zumindest störungarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für
die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
Kampfläufer (Philomachus pugnax)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut-, Nahrungshabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
• Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
Grauammer (Emberiza calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brutgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Lachmöwe (Larus ridibundus)
• Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
• Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem, teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
• Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen, Weichholzauen und Kopfweidenbeständen
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Uferschwalbe (Riparia riparia)
• In Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Wachtel (Coturnix coturnix)
• Erhaltung weiträumiger, offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
• Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
• Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes
Wiesenpieper (Anthus pratensis)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Grünschenkel (Tringa nebularia)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rotschenkel (Tringa totanus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
• Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Sichelstrandläufer (Calidris ferruginea)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Temminckstrandläufer (Calidris temminckii)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Uferschnepfe (Limosa limosa)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
• Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Bensheim
Gemarkung: Langwaden
Flur: 2, Flurstück: 5, Teilblatt: 4
Der dortige Bolzplatz ist nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes.
Landkreis: Bergstraße, Groß-Gerau
Gemeinde: Bensheim, Einhausen, Gernsheim, Groß-Rohrheim,
Größe: 1779 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz
• Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen mit einem geeineten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Dohle (Corvus monedula)
• Erhaltung von strukturreichen Laubwald- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen und Alt- und Totholzanwärtern
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Gemeinde: Lampertheim
Größe: 515,6 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz
• Erhaltung von Höhlenbäumen und eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitat
• Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Weichholzauen und Röhrichten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrädern
Purpurreiher (Ardea purpurea)
• Erhaltung von Schilfröhrichten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasenmit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Fischadler (Pandion haliaetus)
• Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
Kampfläufer (Philomachus pugnax)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen
Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Silberreiher (Egretta alba)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Singschwan (Cygnus cygnus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in jagdlich genutzten Bereichen
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
• Erhaltung der Brutkoloniestandorte
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate insbesondere der Schlafplätze
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
• Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
• Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes
Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und Höhlenbäumen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Grauammer (Emberiza calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen,
einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate insbesondere der Schlafplätze
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Mittelmeermöwe (Larus michahellis)
• Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten
Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rotschenkel (Tringa totanus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Saatgans (Anser fabalis)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Uferschnepfe (Limosa limosa)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
Flußuferläufer (Actitis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Grünschenkel (Tringa nebularia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
• Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Blässgans (Anser albifrons)
• Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Fürth, Heppenheim
Größe: 33 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Uhu (Bubo bubo)
• Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Wanderfalke (Falco peregrinus)
• Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
• Erhaltung von Brutplätzen in und auf Gebäuden und Brücken
• Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Bürstadt, Einhausen, Lampertheim, Lorsch, Viernheim,
Größe: 5509,6 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Brachpieper (Anthus campestris)
• Erhaltung trockener Ödland-, Sandrasen-, Heide- und Brachflächen
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Heidelerche (Lullula arborea)
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten Sträuchern und Gebüschgruppen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz
• Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen und Bruthabitaten
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
• Erhaltung großflächiger, lichter Kieferbestände mit Altholz und ohne flächenhaften Unterstand mit Schattholzarten
• Erhaltung von offenen Stellen im Wald sowie naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von waldnahen Magerrasen-, Ödland-, Heide- und Brachflächen insbesondere auf trocken-sandigen Standorten der Niederungen
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Schilfröhrichten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Wiedehopf (Upupa epops)
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung kurzrasiger trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung offener Sandflächen und Trockenrasen
• Erhaltung von Höhlenbäumen und anderen Brutplätzen, einschließlich eines störungsarmen Umfeldes während der Fortpflanzungszeit
Dohle (Corvus monedula)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen und Alt- und Totholzanwärtern
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung von trockenen Sandrasen, Ödland-, Heide- und Brachflächen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung störungsarmer Bruthabitate
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
• Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen
• Erhaltung von offenen Rohböden
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Einhausen
Gemarkung: Klein-Hausen
Flur: 13, Flurstück: 3/3, Teilblatt: 1
Die Vogelschutzgebietsgrenze am nordöstlichen Ende des Gebietes verläuft als gerade Verbindung vom Rechtswert 3467086 und Hochwert 5502917 im Westen zum Rechtswert 3467342 und Hochwert 5502912 im Osten. Der dortige Sportplatz ist nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes.
Gemeinde: Hirschhorn, Neckarsteinach, Michelbuch
Größe: 1267 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Emöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
Wanderfalke (Falco peregrinus)
• Erhaltung von Brutplätzen in Felsen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz
• Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitat
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Hirschhorn
Gemarkung: Hirschhorn
Flur: 2, Flurstück: 378/1, Teilblatt: 1
Die Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der südwestlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 585/7 in Flur 2 der Gemarkung Hirschhorn.
Gemeinde: Neckarsteinach
Gemarkung: Neckarsteinach
Flur: 17, Flurstück: 148/22, Teilblatt: 4
Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 103 in Flur 17 der Gemarkung Neckarsteinach.
Flur: 17, Flurstück: 134/1, Teilblatt: 4
Die östliche Gebietsgrenze verläuft als gerade Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 103 in Flur 17 der Gemarkung Neckarsteinach
Flur: 5, Flurstück: 1, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Abteilungsnetz der forstlichen Grundkarte.
Flur: 7, Flurstück: 99/11, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
Flur: 6, Flurstück: 3, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
Flur: 6, Flurstück: 2/2, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
Flur: 6, Flurstück: 1, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
Flur: 3, Flurstück: 75/1, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
Flur: 3, Flurstück: 124, Teilblatt: 3
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
Gemeinde: Hirschhorn
Gemarkung: Hirschhorn
Flur: 22, Flurstück: 1, Teilblatt: 2
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
Flur: 23, Flurstück: 1, Teilblatt: 2
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder
Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht,
folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des
Vogelschutzgebietes ist.
Flur: 24, Flurstück: 1, Teilblatt: 2
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
Flur: 17, Flurstück: 1/16, Teilblatt: 2
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
Flur: 8, Flurstück: 1, Teilblatt: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
Flur: 18, Flurstück: 1, Teilblatt: 2
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstlichen Grundkarte, wobei der Weg nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
Gemeinde: Neckarsteinach
Gemarkung: Neckarhausen
Flur: 1, Flurstück: 13/1, Teilblatt: 5
Die Grenze des Gebietes verläuft auf Flurstück 13/1 als gerade Verlängerung der südöstlichen Grundstücksgrenze von Flurstück 97 in Flur 4 Gemarkung Neckarsteinach bis zu ihrem Auftreffen auf die westliche Grundstücksgrenze von Flurstück 115/12 in Flur 1, Gemarkung Neckarhausen
Darmstadt-Dieburg
Gemeinde: Babenhausen
Größe: 85,7 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Brachpieper (Anthus campestris)
• Erhaltung trockener Ödland-, Sandrasen-, Heide- und Brachflächen
Heidelerche (Lullula arborea)
• Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Wald innenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
• Erhaltung von starkholzreichen Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
• Erhaltung großflächiger lichter Kieferbestände mit Altholz und ohne flächenhaften Unterstand mit Schattholzarten
• Erhaltung von offenen Stellen im Wald sowie naturnahen, gestuften Waldrändern
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen
• Erhaltung von offenen Rohböden im Abbaugebiet
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Babenhausen
Gemarkung: Babenhausen
Flur: 25, Flurstück: 91, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung im Nordwesten des Gebietes entspricht der Verlängerung des südlichen Randes der Start- und Landebahn bis zur Landesstraße 3117. Die Fahrbahnverbreiterung am Ende des Wendehammers, die nicht innerhalb des Gebietes liegt, bleibt hierbei unberücksichtigt.
Landkreis: Offenbach, Darmstadt-Dieburg
Gemeinde: Babenhausen, Dietzenbach, Dreieich, Heustenstamm, Mainhausen, Rodgau, Seligenstadt
Größe: 5901 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
• Erhaltung großflächiger lichter Kieferbestände mit Altholz und ohne flächenhaften Unterstand mit Schattholzarten
• Erhaltung von offenen Stellen im Wald sowie naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von waldnahen Magerrasen-, Ödland-, Heide- und Brachflächen, insbesondere auf trocken-sandigen Standorten der Niederungen
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Heidelerche (Lullula arborea)
• Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich sowie jagdlich genutzten Bereichen
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von Streuobstwiesen
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung strukturreichen Offenlandes mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werden
den Bewirtschaftung
• Erhaltung von trockenen Sandrasen, Ödland-, Heide- und Brachflächen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Babenhausen, Dieburg, Eppertshausen, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Münster, Otzberg, Reinheim
Größe: 3232 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Brachpieper (Anthus campestris)
• Erhaltung trockener Ödland-, Sandrasen-, Heide- und Brachflächen
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Wiesenweihe (Cicus pygagus)
• Erhaltung von Bruthabitaten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
• Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
• Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Wachtelkönig (Crex crex)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltungvon Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingeässern im Grün- und Ackerland
• Erhaltung der Brutplätze
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Wiesenweihe (Circus pygargus)
• Erhaltung von Bruthabitaten in weiträumigen, offenen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
• Erhalt und Sicherung des Bruterfolgs der jährlich wechselnden Brutplätze auf den Ackerflächen
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Fischadler (Pandion haliaetus)
• Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
Kampfläufer (Philomachus pugnax)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften
Kranich (Grus grus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges
Merlin (Falco columbarius)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Silberreiher (Egretta alba)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Mornellregenpfeifer (Charadrius morinellus)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Rastperiode
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
Grauammer (Emberiza calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rohrschwirl (Locustella luscinioides)
• Erhaltung von Schilfröhrichten
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
Uferschwalbe (Riparia riparia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• in Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Wachtel (Coturnix coturnix)
• Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate
Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
Wiesenpieper (Anthus pratensis)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Blässgans (Anser albifrons)
• Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Dohle (Corvus monedula)
• Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und weiteren kleinräumigen Strukturelementen der Kulturlandschaft
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
• Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
• Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes durch Rückhaltung von Nähr- und Schadstoffeinträgen
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
Flußuferläufer (Actitis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Raubwürger (Lanius excubitor)
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit den eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Rotschenkel (Tringa totanus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Saatgans (Anser fabilis)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Uferschnepfe (Limosa limosa)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis
Gemeinde: Breuberg, Groß-Umstadt, Höchst, Mühltal,
Größe: 49 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Uhu (Bubo bubo)
• Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Wanderfalke (Falco peregrinus)
• Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Mühltal
Gemarkung: Nieder-Ramstadt
Flur: 1, Flurstück: 1044/10, Teilblatt: 5
Soweit die Grenze nicht der Flurstücksgrenze folgt, orientiert sie sich nördlich der Steinbruchzufahrt an den Gebäudefluchtlinien und der jeweiligen Verlängerung dieser Linien. Entlang des Parkplatzes folgt sie dem Weg der vom Steinbruch zum Parkplatz führt und orientiert sich entlang des Parkplatzes an der Böschungsunterkante. Am südlichen Ende des Parkplatzes folgt die Grenze dem zunächst nach Süden und später nach Westen verlaufenden Weg bis sie wieder auf die Grenze des Flurstücks trifft. Der Weg ist nicht Bestandteil des Schutzgebietes.
Gemeinde: Groß-Umstadt
Gemarkung: Heubach
Flur: 3, Flurstück: 7/1, Teilblatt: 2
Die unmittelbar an der Grenze liegenden, mit Gebäuden überbauten Flächen sind nicht Teil des Vogelschutzgebietes.
Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau
Gemeinde: Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Bickenbach, Büttelborn, Gernsheim, Griesheim, Groß-Gerau, Heppenheim, Lorsch, Nauheim, Pfungstadt, Riedstadt, Trebur, Zwingenberg
Größe: 2894,2 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
• Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem, teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Zwergsumpfhuhn (Porzana pulsilla)
• Erhaltung von hohen Wasserständen in Feuchtgebieten
Wachtelkönig (Crex crex)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingeässern im Grün- und Ackerland
• Erhaltung der Brutplätze
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung von Schilfröhrichten und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Argarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Uhu (Bubo bubo)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen,
Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Silberreiher (Egretta alba)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Kornweihe (Circus cyaneus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften
Kranich (Grus grus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung zumindest störungarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für
die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
Kampfläufer (Philomachus pugnax)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut-, Nahrungshabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
• Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
Grauammer (Emberiza calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brutgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Lachmöwe (Larus ridibundus)
• Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
• Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem, teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
• Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen, Weichholzauen und Kopfweidenbeständen
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Uferschwalbe (Riparia riparia)
• In Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Wachtel (Coturnix coturnix)
• Erhaltung weiträumiger, offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
• Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
• Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes
Wiesenpieper (Anthus pratensis)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Grünschenkel (Tringa nebularia)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rotschenkel (Tringa totanus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
• Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Sichelstrandläufer (Calidris ferruginea)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Temminckstrandläufer (Calidris temminckii)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Uferschnepfe (Limosa limosa)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
• Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Groß-Gerau
Gemeinde: Frankfurt, Kelsterbach, Hattersheim
Größe: 185,4 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Zwergsäger (Mergus albellus)
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung der Brutkoloniestandorte
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze
Saatkrähe (Corvus frugilegus)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung von Nahrungshabitaten in strukturreichen, überwiegend offenen Kulturlandschaften mit Grünland- und Ackerflächen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung der Brutkoloniestandorte
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze
Lachmöwe (Larus ridibundus)
• Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
• Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergtaucher (Tachybabtus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Ginsheim-Gustavsburg, Trebur
Größe: 771 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz
• Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitat
• Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen
und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
• Erhaltung von Feuchtgebieten im Wald
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingeässern im Grün- und Ackerland
• Erhaltung der Brutplätze
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Fischadler (Pandion haliaetus)
• Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen, Weichholzauen und Kopfweidenbeständen
Grauammer (Emberiza calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
• Erhaltung von magerem Grünlanddurch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate in fischereilich nicht oder nur nachrangig genutzten Bereichen
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Lachmöwe (Larus ridibundus)
• Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
• Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Nauheim, Rüsselsheim
Größe: 545 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Heidelerche (Lullula arborea)
• Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
• Erhaltung trockener Ödland- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laubmischwäldern mit Eichen mit Alt- und Totholz
• Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit Ameisenvorkommen und eingestreuten Bäumen als Brut- und Nahrungsbäume
• Erhaltung einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen,Schneisen und Lichtungen
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Wiedehopf (Upupa epops)
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung kurzrasiger trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung offener Sandflächen und Trockenrasen
• Erhaltung von Streuobstwiesen
• Erhaltung von Höhlenbäumen und anderen Brutplätzen, einschließlich eines störungsarmen Umfeldes während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Groß-Gerau, Frankfurt am Main
Gemeinde: Frankfurt, Groß Gerau, Rüsselheim, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Kelsterbach, Büttelborn
Größe: 4105,6 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Brachpieper
• Erhaltung trockener Ödland-, Sandrasen-, Heide- und Brachflächen
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Heidelerche (Lullula arborea)
• Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz
• Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
• Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichem Laub- und Laubmischwälden in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
• Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Wachtelkönig (Crex crex)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Bekassine (gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen, Weichholzauen und Kopfweidenbeständen
Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und Höhlenbäumen
Kiebitz (vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von kurzrasigen, trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen
• Erhaltung störungsarmer Bruthabitate
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Offenlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von trockenen Sandrasen, Ödland-, Heide- und Brachflächen
Wachtel (Coturnix coturnix)
• Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate
Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit Ameisenvorkommen und eingestreuten Bäumen als Brut- und Nahrungsbäume
• Erhaltung einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen
Wiedehopf (Upupa epops)
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung kurzrasiger trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung offener Sandflächen und Trockenrasen
• Erhaltung von Kopfweidenbeständen und Streuobstwiesen
• Erhaltung von Höhlenbäumen und anderen Brutplätzen, einschließlich eines störungsarmen Umfeldes während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Biebesheim, Groß-Gerau, Riedstadt, Stockstadt, Trebur
Größe: 6209 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
• Erhaltung der Brutplätze
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Uhu (Bubo bubo)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwickungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz
• Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichem Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Seidenreiher (Egretta garzetta)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung störungsfreier oder störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Silberreiher (Egretta alba)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Singschwan (Cygnus cygnus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in jagdlich genutzten Bereichen
Sumpfohreule (Asio flammeus)
• Erhalt nasser Wiesen und reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
Kampfläufer (Philomachus pugnax)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
• Erhaltung großer, weitgehend unzerschnittener Waldgebiete mit einem hohen Anteil an alten Laubwald- oder Laubmischwaldbeständen mit Horstbäumen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Fischadler (Pandion haliaetus)
• Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
Kornweihe (Circus cyaneus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften
Kranich (Grus grus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges
Merlin (Falco columbarius)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
Purpurreiher (Ardea purpurea)
• Erhaltung von Schilfröhrichten
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
• Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
• Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
• Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brutgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
• Erhaltung der Brutkoloniestandorte
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate und insbesondere der Schlafplätze
Mittelmeermöwe (Larus michahellis)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
• Erhaltung Nahrungshabitaten
Rohrschwirl (Locustella luscinioides)
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
Uferschwalbe (Riparia riparia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• In Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem, teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von Streuobstwiesen
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und Höhlenbäumen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von offenen Rohböden insbesondere in Sand- und Kiesabbaugebieten
• Erhaltung störungsarmer Bruthabitate
Wachtel (Coturnix coturnix)
• Erhaltung weiträumiger, offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
• Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
• Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
• Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen, Weichholzauen und Kopfweidenbeständen
Grauammer (Emberiza calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Grünschenkel (Tringa nebularia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate und insbesondere der Schlafplätze
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Lachmöwe (Larus ridibundus)
• Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Saatgans (Anser fabalis)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
Schellente (Bucephala clangula)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Uferschnepfe (Limosa limosa)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergsäger (Mergus albellus)
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Eiderente (Somateria mollissima)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Raubwürger (Lanius excubitor)
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rothalstaucher (Podiceps griseigena)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungs- und Rasthabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rotschenkel (Tringa totanus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Saatkrähe (Corvus frugilegus)
• Erhaltung von Nahrungshabitaten und Rastgebieten in strukturreichen, überwiegend offenen Kulturlandschaften mit Grünland- und Ackerflächen
Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
• Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Zwergstrandläufer (Calidris minuta)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
Blässgans (Anser albifrons)
• Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Flußuferläufer (Actitis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Riedstadt
Gemarkung: Erfelden
Flur: 13, Flurstück: 49, Teilblatt: 2
Die Grenze des Gebietes verläuft zwischen Rhein-km 477,6 und 478,2 als Verlängerung der Spitze der dortigen Querbuhne entlang der Längsbuhne bis zum Auftreffen auf die Spitze der Querbuhne in Flurstück 138 in Flur 10 der Gemarkung Leeheim und damit parallel zu den im Rhein verlaufenden westlichen Grenzen der beiden Fluren 10 und 13, die gleichzeitig die Landesgrenze bilden.
Gemeinde: Riedstadt
Gemarkung: Leeheim
Flur: 10, Flurstück: 138, Teilblatt: 2
Die Grenze des Gebietes verläuft zwischen Rhein-km 477,6 und 478,2 als Verlängerung der Spitze der Querbuhne entlang der Längsbuhne auf Flurstück 49 in Flur 13 der Gemarkung Erfelden bis zum Auftreffen auf die Spitze der Querbuhne in Flurstück 138 in Flur 10 der Gemarkung Leeheim und damit parallel zu den im Rhein verlaufenden westlichen Grenzen der beiden Fluren 10 und 13, die gleichzeitig die Landesgrenze bilden.
Landkreis: Bergstraße, Groß Gerau
Gemeinde: Gernsheim, Biblis, Groß-Rohrheim
Größe: 1506 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
• Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Wald innenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Neuntöter (Lanius collurio
• Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung großräumiger, teilweise nährstoffarmer Grünlandhabitate mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grünland
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
• Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Grauammer (Emberiza calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
Uferschwalbe (Riparia riparia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• in Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung von Streuobstwiesen
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden
Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Gernsheim
Gemarkung: Gernsheim
Flur: 2, Flurstück: 3, Teilblatt: 2
Die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes entspricht dort der Abgrenzung des Naturschutzgebietes Hammer Aue von Gernsheim und Groß-Rohrheim, veröffentlicht im Staatsanzeiger 9/97, S. 724
Landkreis: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau
Gemeinde: Alsbach-Hähnlein, Bensheim, Bickenbach, Büttelborn, Gernsheim, Griesheim, Groß-Gerau, Heppenheim, Lorsch, Nauheim, Pfungstadt, Riedstadt, Trebur, Zwingenberg
Größe: 2894,2 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
• Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem, teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Zwergsumpfhuhn (Porzana pulsilla)
• Erhaltung von hohen Wasserständen in Feuchtgebieten
Wachtelkönig (Crex crex)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingeässern im Grün- und Ackerland
• Erhaltung der Brutplätze
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung von Schilfröhrichten und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Argarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Uhu (Bubo bubo)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen,
Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Silberreiher (Egretta alba)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Kornweihe (Circus cyaneus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften
Kranich (Grus grus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung zumindest störungarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für
die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
Kampfläufer (Philomachus pugnax)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut-, Nahrungshabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
• Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
Grauammer (Emberiza calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brutgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Lachmöwe (Larus ridibundus)
• Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
• Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem, teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
• Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen, Weichholzauen und Kopfweidenbeständen
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Uferschwalbe (Riparia riparia)
• In Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Wachtel (Coturnix coturnix)
• Erhaltung weiträumiger, offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
• Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
• Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes
Wiesenpieper (Anthus pratensis)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Grünschenkel (Tringa nebularia)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rotschenkel (Tringa totanus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
• Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Sichelstrandläufer (Calidris ferruginea)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Temminckstrandläufer (Calidris temminckii)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Uferschnepfe (Limosa limosa)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
• Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Landkreis: Bergstraße, Groß-Gerau
Gemeinde: Bensheim, Einhausen, Gernsheim, Groß-Rohrheim,
Größe: 1779 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz
• Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen mit einem geeineten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Dohle (Corvus monedula)
• Erhaltung von strukturreichen Laubwald- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen und Alt- und Totholzanwärtern
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Gernsheim
Gemarkung: Gernsheim
Flur: 19, Flurstück: 1/13, Teilblatt: 1
In dem Bereich, in dem die Gebietsgrenze von der Flurstücks- oder Nutzungsgrenze des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem dortigen forstlichen Weg, der nicht Bestandteil des Vogelschutzgebietes ist.
Main-Kinzig-Kreis
Gemeinde: Altenstadt, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Büdingen, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Glauburg, Hungen, Karben, Lich, Limeshain, Münzenberg, Nidda, Niddatal, Nidderau, Niederdorfelden, Ortenberg, Ranstadt, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim, Wöllstadt
Größe: 10690 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Wachtelkönig (Crex crex)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
• Erhaltung der Brutplätze
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wiesenweihe (Circus pygargus)
• Erhaltung von Bruthabitaten in weiträumigen, offenen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
• Erhalt und Sicherung des Bruterfolgs der jährlich wechselnden Brutplätze auf den Ackerflächen
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
• Erhaltung von großen Schilfröhrichten mit ausgeprägter Knickschicht und tiefer im Wasser stehenden Verlandungsgesellschaften
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
• Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Zwergsumpfhuhn (Porzana pulsilla)
• Erhaltung von hohen Wasserständen in Feuchtgebieten
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung eine den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weiträumig offenen Agarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Singschwan (Cygnus cygnus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in jagdlich genutzten Bereichen
Silberreiher (Egretta alba)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Merlin (Falco columbarius)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agarlandschaften
Kranich (Grus grus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges
Seeadler (Haliaeetus albicilla)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Sumpfohreule (Asio flammeus)
• Erhalt nasser Wiesen und reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Mornellregenpfeifer (Charadrius morinellus)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Rastperiode
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Kornweihe (Circus cyaneus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften
Fischadler (Pandion haliaetus)
• Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
Kampfläufer (Philomachus pugnax)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
Ohrentaucher (Podiceps auritus)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer während der Rastperiode
Flußseeschwalbe (Sterna hirundo)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Zwergsäger (Mergus albellus)
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Wachtel (Coturnix coturnix)
• Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate
Grauammer (Emberiza calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Uferschnepfe (Limosa limosa)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rohrschwirl (Locustella luscinioides)
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
• Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
• Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wiesenpieper (Anthus pratensis)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Rothalstaucher (Podiceps griseigena)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
• Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Uferschwalbe (Riparia riparia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen,
Kies-, Sand- und Schlammbänken
• in Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
• Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Rohrschwirl (Locustella luscinioides)
• Erhaltung von Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen durch Pufferzonen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brutgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Raubwürger (Lanius excubitor)
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit den eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Uferschnepfe (Limosa limosa)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Flußuferläufer (Actitis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Blässgans (Anser albifrons)
• Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Saatgans (Anser fabalis)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereichen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
Wiesenpieper (Anthus pratensis)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Rastgebiete
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Sichelstrandläufer (Calidris ferruginea)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Temminckstrandläufer (Calidris temminckii)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Habitate
Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Grünschenkel (Tringa nebularia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
• Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Rotschenkel (Tringa totanus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
• Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• bei sekundärer Ausprägung größerer Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Kolbenente (Netta rufina)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate vor allem in der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit, insbesondere in fischereilich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Nidderau
Gemarkung: Ostheim
Flur: 8, Flurstück: 8, Teilblatt: 14
In der Gemarkung Ostheim, Flur 8 Nr.8, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Grenze des Naturschutzgebietes „Buschwiesen von Höchst“ (StAnz 8/1982 S. 397)
Gemeinde: Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Gutsbezirk Spessart, Jossgrund, Schlüchtern, Sinntal, Steinau an der Straße
Größe: 8495 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Rauhfußkauz (Aegolius funereus)
• Erhaltung großer, strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und Höhlenbaumanwärtern, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
• Erhaltung großer, weitgehend unzerschnittener Waldgebiete mit einem hohen Anteil an alten Laubwald- oder Laubmischwaldbeständen mit Horstbäumen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in forstwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen in der Brutzeit
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
• Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwälden in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
• Erhaltung strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern im Wald sowie von Mooren
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Bad Orb
Gemarkung: Orb
Flur: 53, Flurstück: 1/1, Teilblatt: 6,2
In der Gemarkung Orb, Flur 53 Nr. 1/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie in der Waldabteilung 144 A dem östlichsten Forstweg der Forstgrundkarte
Flur: 56, Flurstück: 28/3, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 56 Nr. 28/3, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abteilungsgrenze zwischen den Waldabteilungen 57 und 65
Flur: 56, Flurstück: 28/5, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 56 Nr. 28/5, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 56, Flurstück: 30, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 56 Nr. 30, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 56, Flurstück: 32/2, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 56 Nr. 32/2, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 56, Flurstück: 34, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 56 Nr. 34, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 56, Flurstück: 35, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 56 Nr. 35, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 56, Flurstück: 36, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 56 Nr. 36, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 60, Flurstück: 13, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 60 Nr. 13, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abteilungsgrenze zwischen den Waldabteilungen 58 und 66
Flur: 62, Flurstück: 14/1, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 62 Nr. 14/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abteilungsgrenze zwischen den Waldabteilungen 92 und 91
Flur: 62, Flurstück: 6/1, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 62 Nr. 6/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie in der Waldabteilung 143 dem Forstweg der Forstgrundkarte
Flur: 62, Flurstück: 7, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 62 Nr. 7, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abteilungsgrenze zwischen den Waldabteilungen 133 und 123 sowie zwischen den Waldabteilungen 142 und 124
Flur: 62, Flurstück: 8, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Orb, Flur 62 Nr. 8, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abteilungsgrenze zwischen den Waldabteilungen 123 und 133
Gemeinde: Gutsbezirk Spessart
Gemarkung: Spessart
Flur: 1, Flurstück: 129/6, Teilblatt: 7
In der Gemarkung Spessart, Flur 1 Nr. 129/6, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 1, Flurstück: 130/1, Teilblatt: 7
In der Gemarkung Spessart, Flur 1 Nr. 130/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 1, Flurstück: 131, Teilblatt: 3,7
In der Gemarkung Spessart, Flur 1 Nr. 131, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 1, Flurstück: 132/5, Teilblatt: 3,7
In der Gemarkung Spessart, Flur 1 Nr. 132/5, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 1, Flurstück: 99, Teilblatt: 7
In der Gemarkung Spessart, Flur 1 Nr. 99, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 11, Flurstück: 248/45, Teilblatt: 5
In der Gemarkung Spessart, Flur 11 Nr. 248/45, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen
Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 11, Flurstück: 43/3, Teilblatt: 1,5
In der Gemarkung Spessart, Flur 11 Nr. 43/3, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 12, Flurstück: 3/35, Teilblatt: 5
In der Gemarkung Spessart, Flur 12 Nr. 3/35, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 12, Flurstück: 5, Teilblatt: 5
In der Gemarkung Spessart, Flur 12 Nr. 5, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 2, Flurstück: 79/1, Teilblatt: 3
In der Gemarkung Spessart, Flur 2 Nr. 79/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 2, Flurstück: 8/1, Teilblatt: 3,7
In der Gemarkung Spessart, Flur 2 Nr. 8/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 2, Flurstück: 8/2, Teilblatt: 3
In der Gemarkung Spessart, Flur 2 Nr. 8/2, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 3, Flurstück: 2, Teilblatt: 2
In der Gemarkung Spessart, Flur 3 Nr. 2, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 3, Flurstück: 6, Teilblatt: 2
In der Gemarkung Spessart, Flur 3 Nr. 6, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 6, Flurstück: 12, Teilblatt: 4
In der Gemarkung Spessart, Flur 6 Nr. 12, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 6, Flurstück: 13, Teilblatt: 4
In der Gemarkung Spessart, Flur 6 Nr. 13, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 6, Flurstück: 33/1, Teilblatt: 3
In der Gemarkung Spessart, Flur 6 Nr. 33/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 6, Flurstück: 34/2, Teilblatt: 4,3
In der Gemarkung Spessart, Flur 6 Nr. 34/2, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 7, Flurstück: 9/4, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 7 Nr. 9/4, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 7, Flurstück: 120, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 7 Nr. 120, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 7, Flurstück: 130/1, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 7 Nr. 130/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 7, Flurstück: 54/1, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 7 Nr. 54/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 7, Flurstück: 140, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 7 Nr.140, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 8, Flurstück: 47, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 8 Nr. 47, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 8, Flurstück: 50, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Spessart, Flur 8 Nr. 50, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Gemeinde: Sinntal
Gemarkung: Breunings
Flur: 10, Flurstück: 3/2, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Breunings, Flur 10 Nr. 3/2, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 10, Flurstück: 8, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Breunings, Flur 10 Nr. 8, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Gemeinde:Jossgrund
Gemarkung: Lettgenbrunn
Flur: 12, Flurstück: 10, Teilblatt: 7,6
In der Gemarkung Lettgenbrunn, Flur 12 Nr. 10, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Flur: 12, Flurstück: 12, Teilblatt: 6
In der Gemarkung Lettgenbrunn, Flur 12 Nr. 12, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Gemeinde: Sinntal
Gemarkung: Neuengronau
Flur: 8, Flurstück: 4, Teilblatt: 1
In der Gemarkung Neuengronau, Flur 8 Nr. 4, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters
abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der Forstgrundkarte
Gemeinde: Hanau, Maintal, Mühlheim, Offenbach,
Größe: 126,4 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern,
stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Moorente (Aythya nyroca)
• Erhaltung von schilfreichen Flachgewässern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Zwergsäger (Mergus albellus)
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung der Brutkoloniestandorte
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate
• Erhaltung störungsarmer der Schlafplätze
Saatkrähe (Corvus frugilegus)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung von Nahrungshabitaten in strukturreichen, überwiegend offenen Kulturlandschaften mit Grünland- und Ackerflächen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Flußuferläufer (Acititis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Schellente (Bucephala clangula)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Lachmöwe (Larus ridibundus)
• Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
• Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten
Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nährund Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Bergente (Aythya marila)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Büdingen, Gelnhausen, Linsengericht
Größe: 26 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
• Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Linsengericht
Gemarkung: Großenhausen
Flur: 17, Flurstück: 97/3, Teilblatt: 3
In der Gemarkung Großenhausen, Flur 17 Nr. 97/3, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- bzw. Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie in der Waldabteilung 90 A dem östlichen Waldweg
Odenwaldkreis
Landkreis: Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis
Gemeinde: Breuberg, Groß-Umstadt, Höchst, Mühltal,
Größe: 49 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Uhu (Bubo bubo)
• Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Wanderfalke (Falco peregrinus)
• Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Breuberg
Gemarkung: Hainstadt
Flur: 1, Flurstück: 74/2, Teilblatt: 1
Die Abgrenzung orientiert sich zunächst an der geradlinigen Verlängerung der von der Landesstraße nach Norden führenden Westgrenze des Flurstücks Flur 4 Nr. 72/1 bis diese auf einen ausgebauten Waldweg trifft. Von dort aus verläuft die Grenze entlang des o.g. Waldweges bis sie auf die Nordostgrenze des Flurstücks 74/2 trifft.
Gemeinde: Beerfelden, Erbach, Hesseneck, Michelstadt, Sensbachtal
Größe: 8940 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Wald innenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Höhlenbäumen
• Erhaltung von starkholzreichen Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Rauhfußkauz (Aegolius funereus)
• Erhaltung großer, strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und Höhlenbaumanwärtern, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
• Erhaltung strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern im Wald sowie von Mooren
Wanderfalke (Falco peregrinus)
• Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
• Erhaltung von Brutplätzen in und auf Gebäuden und Brücken
• Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Sensbachtal
Gemarkung: Ober-Sensbach
Flur: 12, Flurstück: 14, Teilblatt: 3
Von Westen her kommend orientiert sich die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes am Waldrand bis diese auf die südliche Grenze
dieses Flurstücks trifft.
Gemeinde: Beerfelden
Gemarkung: Gammelsbach
Flur: 17, Flurstück: 197/1, Teilblatt: 5
Die Abgrenzung des Gebietes orientiert sich am Waldrand. Das südlich gelegene kleine Waldstück ist nicht Teil des Schutzgebietes.
Offenbach
Gemeinde: Hanau, Maintal, Mühlheim, Offenbach,
Größe: 126,4 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern,
stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Moorente (Aythya nyroca)
• Erhaltung von schilfreichen Flachgewässern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Zwergsäger (Mergus albellus)
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung der Brutkoloniestandorte
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate
• Erhaltung störungsarmer der Schlafplätze
Saatkrähe (Corvus frugilegus)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung von Nahrungshabitaten in strukturreichen, überwiegend offenen Kulturlandschaften mit Grünland- und Ackerflächen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Flußuferläufer (Acititis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Schellente (Bucephala clangula)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Lachmöwe (Larus ridibundus)
• Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
• Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten
Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nährund Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Bergente (Aythya marila)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Mainhausen
Größe: 94 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Silberreiher (Egretta alba)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Prachttaucher (Gavia arctica)
• Erhaltung von naturnahen Bereichen an Großgewässern
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von Pufferzonen gegenüber intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Rastperiode
Sterntaucher (Gavia stellata)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Gewässer zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
Zwergsäger (Mergus albellus)
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Ohrentaucher (Podiceps auritus)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer während der Rastperiode
Flußseeschwalbe (Sterna hirundo)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung der Brutkoloniestandorte
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate
• Erhaltung störungsarmer der Schlafplätze
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Eiderente (Somateria mollissima)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Bergente (Aythya marila)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Schellente (Bucephala clangula)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Samtente (Melanitta fusca)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Kolbenente (Netta rufina)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate vor allem in der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit, insbesondere in fischereilich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rothalstaucher (Podiceps griseigena)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungs- und Rasthabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
• Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Mainhausen
Gemarkung: Mainflingen
Die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes „Bong‘sche Kiesgrube und Mainufer bei Mainflingen“, veröffentlicht im Staatsanzeiger 51/99, S. 3777
Gemeinde: Mainhausen,
Größe: 15,6 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Heidelerche (Lullula arborea)
• Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt.
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
• Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Zwergtaucher (Tachybabtus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Offenbach, Darmstadt-Dieburg
Gemeinde: Babenhausen, Dietzenbach, Dreieich, Heustenstamm, Mainhausen, Rodgau, Seligenstadt
Größe: 5901 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
• Erhaltung großflächiger lichter Kieferbestände mit Altholz und ohne flächenhaften Unterstand mit Schattholzarten
• Erhaltung von offenen Stellen im Wald sowie naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von waldnahen Magerrasen-, Ödland-, Heide- und Brachflächen, insbesondere auf trocken-sandigen Standorten der Niederungen
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Heidelerche (Lullula arborea)
• Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich sowie jagdlich genutzten Bereichen
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von Streuobstwiesen
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung strukturreichen Offenlandes mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werden
den Bewirtschaftung
• Erhaltung von trockenen Sandrasen, Ödland-, Heide- und Brachflächen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Rheingau-Taunus-Kreis
Gemeinde: Lorch, Rüdesheim
Größe: 845 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Wanderfalke (Falco peregrinus)
• Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
• Erhaltung von Brutplätzen in und auf Gebäuden und Brücken
• Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz Richtlinie
Brutvogel (B)
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von kurzrasigen, trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen sowie von strukturreichen Weinbergslagen mit Lesesteinstützmauern
• Erhaltung störungsarmer Bruthabitate
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Zaunammer (Emberiza cirlus)
• Erhaltung von strukturreichen Weinbergslagen mit offenen Felspartien, Geröll, Steinhaufen, Trockenmauern und einzelnen Gehölzen
Zippammer (Emberiza cia)
• Erhaltung von strukturreichen Weinbergslagen mit offenen Felspartien, Geröll, Steinhaufen, Trockenmauern und einzelnen Gehölzen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Lorch
Gemarkung: Lorchhausen
Flur: 7, Flurstück: 107/78, Teilblatt: 1
Von der Nordostecke des Flurstücks Gemarkung Lorchhausen Flur 7 Nr. 102/1 folgt die Grenze dem Forstweg in Flurstück 107/78 nach Süden und Osten bis zum Auftreffen auf das Flurstück Flur 7 Nr. 109/95
Gemeinde: Lorch
Gemarkung: Lorch
Flur: 85, Flurstück: 14/3, Teilblatt: 2
Die Grenze verläuft von der Nordostecke des Flurstücks Gemarkung Lorch Flur 85 Nr. 209 gerade nach Norden bis zur Süd-Westecke des Grundstücks Flur 96 Nr. 7
Landkreis: Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden
Gemeinde: Eltville, Geisenheim, Ginsheim-Gustavsburg, Lorch, Oestrich-Winkel, Rüdesheim, Walluf, Wiesbaden
Größe: 1675 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz
• Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
• Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung trockener Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
• Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Wachtelkönig (Crex crex)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
• Erhaltung der Brutplätze
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Fischadler (Pandion haliaetus)
• Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Kampfläufer (Philomachus pugnax)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit einem zumindest störungsarmen Umfeld
Silberreiher (Egretta alba)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Zwergsäger (Mergus albellus)
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
• Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
• Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
• Erhaltung der Brutkoloniestandorte
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze
Mittelmeermöwe (Larus michahellis)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
• Erhaltung von Nahrungshabitaten
Saatkrähe (Corvus frugilegus)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung von Nahrungshabitaten in strukturreichen, überwiegend offenen Kulturlandschaften mit Grünland- und Ackerflächen
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhalt feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Zwergstrandläufer (Calidris minuta)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jadglich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Bergente (Aythya marila)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Blässgans (Anser albifrons)
• Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
Flußuferläufer (Acititis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Grünschenkel (Tringa nebularia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kolbenente (Netta rufina)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate vor allem in der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit, insbesondere in fischereilich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Lachmöwe (Larus ridibundus)
• Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
• Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten
Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Mittelmeermöwe (Larus michahellis)
• Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten
Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rotschenkel (Tringa totanus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Habitate
Schellente (Bucephala clangula)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Trauerente (Melanitta nigra)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
• Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Lorch,
Gemarkung: Lorch
Flur: 74, Flurstück: 3/4, Teilblatt: 1
Die Grenze des Vogelschutzgebietes quert den Rheinstrom von der Nordspitze des Flurstücks Gemarkung Lorch Flur 74 Nr. 6/2 nach Nordosten bis zum Auftreffen auf die vermessene Uferlinie in Höhe der Südostspitze des Flurstücks Flur 66 Nr. 97/23
Wetteraukreis
Gemeinde: Altenstadt, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Büdingen, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Glauburg, Hungen, Karben, Lich, Limeshain, Münzenberg, Nidda, Niddatal, Nidderau, Niederdorfelden, Ortenberg, Ranstadt, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim, Wöllstadt
Größe: 10690 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Wachtelkönig (Crex crex)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
• Erhaltung der Brutplätze
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wiesenweihe (Circus pygargus)
• Erhaltung von Bruthabitaten in weiträumigen, offenen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
• Erhalt und Sicherung des Bruterfolgs der jährlich wechselnden Brutplätze auf den Ackerflächen
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva)
• Erhaltung von großen Schilfröhrichten mit ausgeprägter Knickschicht und tiefer im Wasser stehenden Verlandungsgesellschaften
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
• Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Zwergsumpfhuhn (Porzana pulsilla)
• Erhaltung von hohen Wasserständen in Feuchtgebieten
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung eine den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weiträumig offenen Agarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Singschwan (Cygnus cygnus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in jagdlich genutzten Bereichen
Silberreiher (Egretta alba)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Merlin (Falco columbarius)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agarlandschaften
Kranich (Grus grus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges
Seeadler (Haliaeetus albicilla)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Sumpfohreule (Asio flammeus)
• Erhalt nasser Wiesen und reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Mornellregenpfeifer (Charadrius morinellus)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Rastperiode
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Kornweihe (Circus cyaneus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit zumindest störungsarmen Schlafplätzen in weiträumigen Agrarlandschaften
Fischadler (Pandion haliaetus)
• Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
Kampfläufer (Philomachus pugnax)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
• Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
Ohrentaucher (Podiceps auritus)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer während der Rastperiode
Flußseeschwalbe (Sterna hirundo)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Zwergsäger (Mergus albellus)
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Wachtel (Coturnix coturnix)
• Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate
Grauammer (Emberiza calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Uferschnepfe (Limosa limosa)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rohrschwirl (Locustella luscinioides)
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
• Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
• Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wiesenpieper (Anthus pratensis)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Rothalstaucher (Podiceps griseigena)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand
Beutelmeise (Remiz pendulinus)
• Erhaltung von Weichholzauen und Schilfröhrichten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Uferschwalbe (Riparia riparia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen,
Kies-, Sand- und Schlammbänken
• in Sekundärhabitaten wie Abbauflächen Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
• Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Rohrschwirl (Locustella luscinioides)
• Erhaltung von Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen durch Pufferzonen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brutgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Raubwürger (Lanius excubitor)
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit den eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Uferschnepfe (Limosa limosa)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Flußuferläufer (Actitis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Blässgans (Anser albifrons)
• Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Saatgans (Anser fabalis)
• Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereichen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
Wiesenpieper (Anthus pratensis)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Offenlandcharakters der Rastgebiete
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Sichelstrandläufer (Calidris ferruginea)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Temminckstrandläufer (Calidris temminckii)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Habitate
Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Grünschenkel (Tringa nebularia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
• Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Rotschenkel (Tringa totanus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)
• Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• bei sekundärer Ausprägung größerer Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Kolbenente (Netta rufina)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate vor allem in der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit, insbesondere in fischereilich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Landkreis: Wetteraukreis, Gemeinde: Wölfersheim
Gemarkung: Berstadt
Flur: 11, Flurstück: 71, Teilblatt: 5
In der Gemarkung Berstadt, Flur 11, Flurstück 71, verläuft die Gebietsgrenze entlang der unteren Böschungskante zwischen Gartenbaugelände und Feuchtweide vom Rechtswert 3492394 / Hochwert 5586314 in gerader Linie zum Rechtswert 3492578 / Hochwert 5586315.
Gemeinde: Büdingen, Gelnhausen, Linsengericht
Größe: 26 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Wanderfalke (Falco peregrinus)
• Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Kreisfreie Städte
Darmstadt
Gemeinde: Darmstadt
Größe: 318 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Brachpieper (Anthus campestris)
• Erhaltung trockener Ödland-, Sandrasen-, Heide- und Brachflächen
Heidelerche (Lullula arborea)
• Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichem Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Dohle (Corvus monedula)
• Erhaltung von strukturreichen Laubwald- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen und Alt- und Totholzanwärtern
• Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und weiteren kleinräumigen Strukturelementen der Kulturlandschaft
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Grauammer (Emberzia calandra)
• Erhaltung einer offenen strukturreichen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Rainen, Ackersäumen, Brachen, einzelnen Gehölzen und Graswegen
• Erhaltung von artgerechten Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer entsprechenden Bewirtschaftung
• Erhalt von gemeinschaftlichen Schlafplätzen (außerhalb der Brutzeit)
Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und Höhlenbäumen
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von trockenem Ödland-, Heide- und Brachflächen
• Erhaltung störungsarmer Bruthabitate
Wendehals (Jynx torquila)
• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit Ameisenvorkommen und eingestreuten Bäumen als Brut- und Nahrungsbäume
• Erhaltung einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen
Wiedehopf (Upupa Epops)
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung kurzrasiger trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung offener Sandflächen und Trockenrasen
• Erhaltung von Streuobstwiesen
• Erhaltung von Höhlenbäumen und anderen Brutplätzen, einschließlich eines störungsarmen Umfeldes während der Fortpflanzungszeit
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Gemeinde: Darmstadt
Größe: 342 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Wendehals (Jynx torquila)
• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit Ameisenvorkommen und eingestreuten Bäumen als Brut- und Nahrungsbäume
• Erhaltung einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Wiedehopf (Upupa epops)
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung kurzrasiger trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung offener Sandflächen und Trockenrasen
• Erhaltung von Streuobstwiesen
• Erhaltung von Höhlenbäumen und anderen Brutplätzen, einschließlich eines störungsarmen Umfeldes während der Fortpflanzungszeit
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Frankfurt am Main
Gemeinde: Frankfurt, Kelsterbach, Hattersheim
Größe: 185,4 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Zwergsäger (Mergus albellus)
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung der Brutkoloniestandorte
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze
Saatkrähe (Corvus frugilegus)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung von Nahrungshabitaten in strukturreichen, überwiegend offenen Kulturlandschaften mit Grünland- und Ackerflächen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung der Brutkoloniestandorte
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze
Lachmöwe (Larus ridibundus)
• Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
• Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergtaucher (Tachybabtus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Landkreis: Groß-Gerau, Frankfurt am Main
Gemeinde: Frankfurt, Groß Gerau, Rüsselheim, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Kelsterbach, Büttelborn
Größe: 4105,6 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Brachpieper
• Erhaltung trockener Ödland-, Sandrasen-, Heide- und Brachflächen
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Heidelerche (Lullula arborea)
• Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz
• Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
• Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Rotmilan (Milvus milvus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
• Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
• Erhaltung von strukturreichem Laub- und Laubmischwälden in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
• Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
• Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Wachtelkönig (Crex crex)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Bekassine (gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, offen strukturierten Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen, Weichholzauen und Kopfweidenbeständen
Hohltaube (Columba oenas)
• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und Höhlenbäumen
Kiebitz (vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von kurzrasigen, trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen
• Erhaltung störungsarmer Bruthabitate
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhaltung der strukturreichen Offenlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung von trockenen Sandrasen, Ödland-, Heide- und Brachflächen
Wachtel (Coturnix coturnix)
• Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
• Erhaltung großräumiger Grünlandhabitate
Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand
Wendehals (Jynx torquilla)
• Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit Ameisenvorkommen und eingestreuten Bäumen als Brut- und Nahrungsbäume
• Erhaltung einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
• Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen
Wiedehopf (Upupa epops)
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung kurzrasiger trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung offener Sandflächen und Trockenrasen
• Erhaltung von Kopfweidenbeständen und Streuobstwiesen
• Erhaltung von Höhlenbäumen und anderen Brutplätzen, einschließlich eines störungsarmen Umfeldes während der Fortpflanzungszeit
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
keine
Wiesbaden
Landkreis: Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden
Gemeinde: Eltville, Geisenheim, Ginsheim-Gustavsburg, Lorch, Oestrich-Winkel, Rüdesheim, Walluf, Wiesbaden
Größe: 1675 ha
Anlage 3b – Erhaltungsziele:
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Blaukehlchen (Luscinia svecica)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und der damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Eisvogel (Alcedo atthis)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
Grauspecht (Picus canus)
• Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
• Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz
• Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
• Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
• Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Neuntöter (Lanius collurio)
• Erhaltung trockener Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
• Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Rohrweihe (Circus aeruginosus)
• Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)
• Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Wachtelkönig (Crex crex)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
• Erhaltung der Brutplätze
Wespenbussard (Pernis apivorus)
• Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
• Erhaltung von Horstbäumen
• Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
• Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
• Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen und Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Fischadler (Pandion haliaetus)
• Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Kampfläufer (Philomachus pugnax)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
• Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
• Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung störungsfreier Rastgebiete
Nachtreiher (Nycticorax nycticorax)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Rohrdommel (Botaurus stellaris)
• Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Schwarzmilan (Milvus migrans)
• Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit einem zumindest störungsarmen Umfeld
Silberreiher (Egretta alba)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Weißstorch (Ciconia ciconia)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünlandhabitate mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung offener großräumiger Feuchtgebiete
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
Zwergdommel (Ixobrychus minutus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
• Erhaltung von ausgedehnten Schilfröhrichten
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Zwergsäger (Mergus albellus)
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
• Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
Brutvogel (B)
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)
• Erhaltung ausgedehnter Schilfröhrichte
• Erhaltung eines für die Gewässerhabitate günstigen Nährstoffhaushaltes
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schilfröhrichten und Weichholzauwäldern
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Baumfalke (Falco subbuteo)
• Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
• Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
• Erhaltung von Streuobstwiesen
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
• Erhaltung der Brutkoloniestandorte
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze
Mittelmeermöwe (Larus michahellis)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
• Erhaltung von Nahrungshabitaten
Saatkrähe (Corvus frugilegus)
• Erhaltung der Brutkolonien
• Erhaltung von Nahrungshabitaten in strukturreichen, überwiegend offenen Kulturlandschaften mit Grünland- und Ackerflächen
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
• Erhalt feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
• Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
Alpenstrandläufer (Calidris alpina)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Zwergstrandläufer (Calidris minuta)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jadglich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
Bekassine (Gallinago gallinago)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
• Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
• Erhaltung des Offenlandcharakters
Bergente (Aythya marila)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Blässgans (Anser albifrons)
• Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
• Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
• Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
Flußuferläufer (Acititis hypoleucos)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Gänsesäger (Mergus merganser)
• Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Graugans (Anser anser)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Graureiher (Ardea cinerea)
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Großer Brachvogel (Numenius arquata)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Grünschenkel (Tringa nebularia)
• Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Überwinterungshabitate insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kiebitz (Vanellus vanellus)
• Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
• Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
• Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und Schlammflächen
• Erhaltung des Offenlandcharakters
• Beibehaltung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
Knäkente (Anas querquedula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kolbenente (Netta rufina)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate vor allem in der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit, insbesondere in fischereilich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
• Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere der Schlafplätze
Krickente (Anas crecca)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Lachmöwe (Larus ridibundus)
• Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
• Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten
Löffelente (Anas clypeata)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Mittelmeermöwe (Larus michahellis)
• Erhaltung von Rast- und Nahrungshabitaten
Pfeifente (Anas penelope)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula)
• Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
• Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rotschenkel (Tringa totanus)
• Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
• Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung zumindest störungsarmer Habitate
Schellente (Bucephala clangula)
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
• Erhaltung von Ufergehölzen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schnatterente (Anas strepera)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Spießente (Anas acuta)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tafelente (Aythya ferina)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Trauerente (Melanitta nigra)
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
• Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Wasserralle (Rallus aquaticus)
• Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
• Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichten Wasserstand
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
• Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
• Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
• bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
• Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
• Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b – ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze:
Gemeinde: Wiesbaden
Gemarkung: Schierstein
Flur: 28, Flurstück: 10/50, Teilblatt: 6
Die Grenze des Vogelschutzgebietes wird gebildet durch die Verlängerung der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken Gemarkung Schierstein Flur 28 Nr. 23/10 und 10/68 in Nordsüdrichtung 100 m in den Rheinstrom hinein. Sie verläuft ab dort im Rheinstrom aufwärts, jeweils im Abstand von 100 m zur vermessenen hessischen Uferlinie bis zur Schiersteiner Brücke im Grundstück Gemarkung Kastel Flur 20 Nr. 10/1
Gemarkung: Kastel
Flur: 20, Flurstück: 11/1, Teilblatt: 7
Die Grenze verläuft im Rheinstrom im Abstand von jeweils 100 m zur vermessenen Uferlinie
Gemarkung: Biebrich
Flur: 38, Flurstück: 1/43, Teilblatt: 7
Die Grenze verläuft im Rheinstrom im Abstand von jeweils 100 m zur vermessenen Uferlinie bis zur Schiersteiner Brücke und dort zum Ufer zurück bis zum Auftreffen auf das Flurstück Gemarkung Kastel Flur 1 Nr. 7/2
Gemarkung: Kastel
Flur: 20, Flurstück: 10/1, Teilblatt: 7
Die Grenze verläuft im Rheinstrom im Abstand von jeweils 100 m zur vermessenen Uferlinie bis zur Schiersteiner Brücke und dort zum Ufer zurück bis zum Auftreffen auf das Flurstück Gemarkung Kastel Flur 1 Nr. 7/2
Gemarkung: Kostheim
Flur: 15, Flurstück: 34/2, Teilblatt: 8
Die Ostgrenze wird gebildet durch die Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks Gemarkung Kostheim Flur 15 Nr. 25/1 durch den Rheinstrom bis zum Auftreffen auf die politische Grenze zum Kreis Groß-Gerau
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Servicestelle Naturschutz - Schutzgebiete
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