Ein Plan wird per Hand gezeichnet

Landschaftsplanung

Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum darzustellen. Wesentliche Inhalte sind Angaben über den Schutz und die Entwicklung von Arten und Biotopen (Biotopverbund), von Böden, Gewässern, Luft und Klima sowie über die Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Erlebnis- und Erholungsraum für den Menschen. Die Landschaftsplanung dient der Naturschutzverwaltung als Handlungsgrundlage und ist in allen Planungs- und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken werden, zu berücksichtigen.

In Hessen ist die Landschaftsplanung zweistufig aufgebaut:

Auf überörtlicher Ebene wird das Landschaftsprogramm als Bestandteil des Landesentwicklungsplans für das gesamte Land Hessen aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Auf örtlicher Ebene stellen die Kommunen als Träger der Bauleitplanung Landschaftspläne für ihr Hoheitsgebiet als Bestandteile der Flächennutzungspläne auf. Können hiervon Natura 2000-Gebiete oder Naturschutzgebiete betroffen sein, hat die Erstellung gemäß § 11 Absatz 2 Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) im Benehmen mit der oberen Naturschutzbehörde zu erfolgen.

Schlagworte zum Thema