Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen HALM2 - (E.3) Förderung zur Erhaltung des Weinbaus in Steillagen
Ab sofort können Anträge für das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen HALM 2 zur Erhaltung des Weinbaus in Steillagen (E.3) gestellt werden.
Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre (1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029). Ein Flächentausch oder eine Flächenabgabe ist in dieser Zeit nur sanktionsfrei möglich, wenn dies fristgerecht beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbau gemeldet wird.
Tabelle: Fördersätze im Verpflichtungszeitraum 1. Januar 2025 – 31. Dezember 2029:
Steillagenkategorie E Fläche mit einer Hangneigung > 30 % bis < 40 %, nicht flurbereinigt | 1.375 €/ je ha |
Steillagenkategorie F Fläche mit einer Hangneigung von 40 % bis < 45 % flurbereinigt | 3.675 €/ je ha |
Steillagenkategorie G Fläche mit einer Hangneigung von 40 % bis < 45 %, nicht flurbereinigt | 3.675 €/ je ha |
Steillagenkategorie H Fläche mit einer Hangneigung >= 45 %, flurbereinigt | 4.475 €/ je ha |
Steillagenkategorie I Fläche mit einer Hangneigung >= 45 %, nicht flurbereinigt | 4.475 €/ je ha |
Die Mindestgröße an förderfähiger Rebfläche liegt bei 0,1 ha und wird für die o.g. Flächen mit der entsprechenden Hängigkeit gewährt. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Fläche(n) für das Förderprogramm in Frage kommen, wenden Sie sich bitte an: weinbaufoerderung@rpda.hessen.de.
Bitte beachten Sie, dass das Antragsverfahren für die neue Förderperiode 2025-2029 am 15. November 2024 endet! Verfristete Anträge können nicht bearbeitet werden und werden abgelehnt!
Ansprechpartner/in Förderung:
Sandra Peter, Telefon: 06123 9058-39, sandra.peter@rpda.hessen.de
Christopher Seith, Telefon: 06123 9058-27, christopher.seith@rpda.hessen.de