Lachsrückkehrer am 21.11.2002 nachgewiesen

Lachs

Ausgangslage und Handlungsbedarf

Ausgewachsen lebt der Atlantische Lachs im Meer, zur Laichzeit ziehen die Lachse die Flüsse hinauf um dort an geeigneten Stellen abzulaichen. Die Jungfische ziehen wieder ins Meer, um nach einigen Jahren wieder in „ihre“ Flüsse zurückzukehren und ihrerseits dort zu laichen. Bis ins letzte Jahrhundert war der Lachs auch im Rhein und seinen Zuflüssen heimisch. Überfischung, Umgestaltung der Gewässer und Verschlechterung der Wasserqualität ließen ihn jedoch verschwinden. In Hessen gilt der Lachs seit Mitte der 90er Jahre als ausgestorben.

Schutzmaßnahmen – was ist zu tun?

Ziel ist eine Wiederansiedelung des Lachses in geeigneten Gewässern. Zunächst im Rahmen des Programms „Lachs 2000“ und heute „Lachs 2020“ der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR). Zusätzlich ist der Lachs ganzjährig geschützt und darf somit nicht gefangen oder entnommen werden.

Sachstand – Planung und Praxis

Wiederansiedelungsprojekte begannen in Südhessen zunächst an der Wisper, später auch in der Kinzig sowie seit 2007 am Schwarzbach im Taunus. Das Projekt der Wisper ist hessenweit das erfolgreichste. Hier konnten seit 2002 sowohl Rückkehrer aus dem Meer, als auch natürliche Reproduktion dieser Rückkehrer nachgewiesen werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat somit erwiesen, dass der Lebenszyklus des Lachses an ausgewählten Projektgewässern wieder geschlossen werden kann.

An der Wisper wurden bisher die meisten Lachsrückkehrer nachgewiesen, auch wurden sogenannte Laichgruben dokumentiert. Zudem wurde im Jahr 2011 erstmals ein Lachsrückkehrer im hessischen Main mit Hilfe einer Kontrollreuse am Umgehungsgerinne der Wasserkraftanlage Kostheim erfasst. Man geht davon aus, dass es sich dabei um ein Tier aus dem Wiederansiedelungsprojekt Schwarzbach/Taunus handelt. Außerdem werden Maßnahmen zur Optimierung der Durchgängigkeit bei der Stadt Lorch am Rhein durchgeführt, um den aufsteigenden Lachsen den Weg zu erleichtern.

Diese Projektarbeiten werden kontinuierlich fortgeführt, dabei erfolgt eine enge Abstimmung der betroffenen Behörden, Kommunen und den örtlichen Fischereiausübungsberechtigten. Außerdem werden die Erfolgskontrollen von beauftragten Fachgutachtern wissenschaftlich betreut.


 

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