In der aufgeführten Liste finden Sie alle geplanten Termine zur Durchführung der staatlichen Fischerprüfung im Regierungsbezirk Südhessen. Bitte beachten Sie hierbei, dass alle Termine unter Vorbehalt angegeben sind. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Untere Fischereibehörde des entsprechenden Landkreises.
Fischerei
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Für das Jahr 2024 sind die Fischereiaufseherlehrgänge für die jeweiligen Regierungspräsidien an den folgenden Terminen geplant:
Kassel: 24. Februar 2024 / 23. November 2024
Gießen: 16. März 2024 / 16. November 2024
Darmstadt: 20. April 2024 / 28. September 2024
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte die unten aufgelisteten Links für den entsprechenden Termin, an welchem Sie teilnehmen möchten.
Hinweis: Lediglich die Termine des Regierungspräsidium Darmstadt werden als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die Termine der Regierungspräsidien Kassel und Gießen werden als Onlineveranstaltung ausgerichtet.
Aufgrund der Schutzbedürftigkeit des Europäischen Aals ist die Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals (EU Aalverordnung) in Kraft getreten.
Die EU Aalverordnung fordert unter anderem eine Überwachung der erwerbsmäßigen Fangtätigkeit (§§ 3-6 HFischV). Nähere Informationen finden Sie auf der Unterseite „Aal“, erreichbar über den Link „Fischartenschutz“ im linken Navigationsbereich dieser Homepage.
Wer in Hessen die Elektrofischerei ausüben möchte, hat bei der Oberen Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen (§11 HFischV). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Hinweisen zur Elektrofischerei.
Jede/r Fischereiausübungsberechtigte hat eine Fangstatistik in der Form des hier vorgegebenen Musters zu führen. Die Statistik ist mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren und den Fischereibehörden auf Verlangen vorzulegen (§13 HFischV).
Die Fischereiförderung ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen privater Antragssteller im Bereich der Fischerei. Nähere Informationen zur Fischereiförderung finden Sie auf der Unterseite „Fischereiförderung“, erreichbar über den entsprechenden Link im linken Navigationsbereich dieser Homepage.
Die Antragsformulare "Mantelbogen" und "Kosten- und Finanzierungsplan" sind immer auszufüllen.
Ziel der Bildung fischereirechtlicher Hegegemeinschaften ist die Etablierung einer ganzheitlichen und abgestimmten Bewirtschaftung aller hessischen Fließgewässer. Nähere Informationen enthält der Leitfaden zur Erstellung eines Hegeplans gemäß §27 Hessisches Fischereigesetz (HFischG).