Vermeidung schädlicher Lichteinwirkungen/ Lichtimmissionen
Schädliche Umwelteinwirkungen durch Licht sollten bereits im Vorfeld der licht-technischen Planung berücksichtigt werden, zum Beispiel durch die Wahl geeigneter Leuchten oder deren Standorte. Eine Blendwirkung in der Nachbarschaft kann oftmals dadurch vermieden werden, dass die direkte Blickmöglichkeit in die Lampen, auch durch Abschirmung, unterbunden wird.
Darüber hinaus ist eine zeitlich und räumlich angepasste Ausleuchtung des betreffenden Planungsbereiches anzustreben. Sofern von bereits bestehenden Beleuchtungsanlagen unzulässige Belästigungswirkungen ausgehen, ist die Durchführung nachträglicher Minderungsmaßnahmen durch den Verursachenden (Anlagenbetreibenden) erforderlich.
Dies kann je nach Situation durch technische Maßnahmen, oder zum Beispiel zeitliche Beschränkung des Anlagenbetriebs erfolgen. Auch bei Tage können erheblich belästigende Lichteinwirkungen auftreten, zum Beispiel durch großflächige Reflexionen des Sonnenlichts an Gebäudefassaden.
Da in solchen Fällen eine nachträgliche Minderung oftmals kaum möglich ist, ist die Berücksichtigung in der Planung, zum Beispiel bezüglich der Materialwahl und der räumliche Ausrichtung, besonders wichtig. Immissionen in Form von Licht-/Schattenwirkungen durch Sonnenlichtmodulationen bei Windkraftanlagen (Schlagschatten, Diskoeffekt) sollten ebenfalls im Planungsvorfeld zwecks Konfliktvermeidung berücksichtigt werden.