Schädliche Lichteinwirkungen/Lichtimmissionen
Nach § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind schädliche Umwelteinwirkungen Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, unter anderem erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen. Das von Außenbeleuchtungen an Straßen und Gebäuden, Leuchtreklamen ausgehende Licht kann, ebenso wie Lärm oder Abgase, eine solche Emission darstellen. In diesem Zusammenhang wird oft von „schädlichen Umwelteinwirkungen“ gesprochen.