Wasserbuch

Das Wasserbuch ist ein Verzeichnis, in dem nahezu alle bestehenden Entscheidungen in Bezug auf Grund- und Oberflächenwasser geführt werden.  Es gibt damit insbesondere Auskunft über die Art, Umfang und Zweck sowie den Rechtsinhaber und den Standort der Gewässerbenutzung. Das Regierungspräsidium Darmstadt führt das Wasserbuch für seinen Regierungsbezirk. Daher werden auch die im Regierungsbezirk von den Unteren Wasserbehörden erteilten Zulassungen im Wasserbuch eingetragen.

Folgende wasserrechtlichen Sachverhalte werden in das Wasserbuch eingetragen:

  • Erlaubnisse für Gewässerbenutzungen, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen,
  • Bewilligungen für Gewässerbenutzungen,
  • alte Rechte und alte Befugnisse,
  • Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes,
  • Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete,
  • Wasserschutzgebiete,
  • Heilquellenschutzgebiete,
  • besondere Verpflichtungen zur Unterhaltung von Gewässern,
  • Zwangsrechte nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Hessischen Wassergesetzes und
  • Eintragungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (selbstständige Fischereirechte)

Das Regierungspräsidium Darmstadt führt das Wasserbuch für den Bereich der kreisfreien Städte Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach sowie der Landkreise Main-Kinzig, Wetterau, Hochtaunus, Rheingau-Taunus, Main-Taunus, Offenbach, Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg, Bergstraße und Odenwald.

Das Wasserbuch ist ein öffentliches Verzeichnis und kann somit von jedermann eingesehen werden.

Kontakt

Kreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald sowie Stadt Darmstadt

Servicestelle Grundwasser

Standort Darmstadt

Fax

+49 6151 12 5031

Postanschrift
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

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