Beim Neubau von kommunalen Kläranlagen oder beim wesentlichen Umbau dieser Anlagen prüfen wir, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Bei Anlagen, die für Abwasser über oder gleich 9.000 kg BSB5/d beziehungsweise 4500 m3/in zwei Stunden ausgelegt sind (entsprechend einer Ausbaugröße ab 150.000 Einwohnerwerten), findet bei wesentlichen Änderungen grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung statt.
Bei kleineren Anlagen erfolgt zunächst eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls, mit der festgestellt wird, ob die Baumaßnahme erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung benötigt.
Wir, das Regierungspräsidium, führt das Genehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Eine notwendige Baugenehmigung wird eingeschlossen.
Mit dem Genehmigungsbescheid werden alle bau- und umweltrechtlichen Vorschriften umgesetzt. Zur Verfahrensbeschleunigung kann einem vorzeitigen Beginn von Baumaßnahmen zugestimmt werden, wenn eine Genehmigung zu erwarten ist.