Vorsorgender Bodenschutz hat zum Ziel, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern und wiederherzustellen. Dies beinhaltet unter anderem:
- die Vorsorge gegen das Entstehen schadstoffbedingter schädlicher Bodenveränderungen,
- den Schutz vor Erosion und Verdichtung sowie
- einen sparsamen und schonenden Umgang mit dem Boden (Vermeidung von Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung).
Nach Bundes-Bodenschutzgesetz sowie Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung hat sich jeder, der auf den Boden einwirkt, so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. Speziell Grundstückseigentümer und diejenigen, die Verrichtungen durchführen, die zu Veränderungen der Bodenbeschaffenheit führen können, müssen Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen treffen. Außerdem sind laut Baugesetzbuch bei der Aufstellung von Bauleitplänen unter anderem die Belange des Umweltschutzes, insbesondere die Auswirkungen auf Boden und Wasser zu berücksichtigen.
Im Kern geht es für die Bodenschutz-Dezernate im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes um die Überprüfung, ob dem Schutz der Bodenfunktionen bei Planungen Rechnung getragen wurde sowie um die Sicherstellung einer bodenverträglichen Ausführung von Bau- und Fachplanungsvorhaben.
Bodenfunktionsbewertung
Bei der Bodenfunktionsbewertung geht es um die Abschätzung, welche Auswirkungen eine geplante Maßnahme auf die Bodenfunktionen
- „Lebensraum für Pflanzen“,
- „Wasserhaushalt“ und
- „Boden als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium“
hat. Ziel ist es, den Flächenverbrauch - wenn er schon nicht zu vermeiden ist - möglichst auf weniger schutzwürdigen Boden zu lenken. Dazu werden die Kriterien
- „Standorttypisierung für die Biotopentwicklung“
- „Ertragspotential“,
- „Feldkapazität“ und
- „Nitrat-Rückhaltevermögen“
des Bodens herangezogen. Entsprechende Boden-Informationen für ganz Hessen finden sich im Internet.
Im Rahmen der Beteiligung in Bauleitplanverfahren wird von den Bodenschutz-Dezernaten überprüft, ob der Umweltbericht alle erforderlichen Angaben enthält – und das sind neben der Bodenfunktionsbewertung mit Bestandsaufnahme und Vorbelastung zum Beispiel auch Darstellungen zu Planungsalternativen, Auswirkungsprognosen bei Durchführung beziehungsweise Nicht-Durchführung der Planung sowie Vermeidungs- / Verminderungsmaßnahmen.
Bodenkundliche Baubegleitung
Bei Bau- und Fachplanungsvorhaben besteht für den anstehenden Boden eine Belastungsgefahr vor allem durch Verdichtung und Vernässung, Verlust von organischer Substanz und von Nährstoffen sowie Gefügeschäden und Vermischung unterschiedlicher Bodenhorizonte. Auch Aushub und Zwischenlagerung oder Schadstoffeintrag können die Qualität des Bodens und seiner Funktionen beeinträchtigen. Eine durch ein sachverständiges Ingenieurbüro erbrachte bodenkundliche Baubegleitung soll deshalb für die Vermeidung der Bodenbelastungen sorgen, unter anderem durch:
- Bodenkartierung, Festlegen von Baustraßen, Planung Zwischenlager (vor Baubeginn),
- Beratung, Kontrolle (während der Bauphase),
- Dokumentation, Untersuchung der Bodeneigenschaften, Maßnahmen zur Schadensbehebung (nach Bauende).
Bodenschonende Maßnahmen können sein:
- Einsatz von bodenschonenden Maschinen und Fahrzeugen in Abhängigkeit von Bodenart, Bodenfeuchte und Wetterverhältnissen;
- Schutz des Oberbodens bei Baustraßen durch Stahlplatten, Baggermatten oder Mineralschicht auf Geovlies;
- Trennung Unter- / Oberboden des Aushubs in unterschiedliche Haufwerke zur Zwischenlagerung.