Mit der industriellen Produktion der Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) brachte der Mensch eine völlig neue Art von Chlorverbindungen in die Atmosphäre. Der Gehalt an Chlorverbindungen in der Atmosphäre ist heute sechsmal höher, als die natürliche Konzentration, mit fatalen Folgen für die Ozonschicht. Durch die FCKW-Halon-Verbotsverordnung vom 6. Mai 1991 wurden in Deutschland frühzeitig die Herstellung und der Handel mit den wichtigsten Fluorchlorkohlenwasserstoffen und Halonen verboten.
Mit Inkrafttreten der europäischen Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 wurden unter anderem auch die Herstellung und der Handel mit den teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen, sowie von Methylbromid verboten beziehungsweise eingeschränkt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2010 wurde die Verordnung aufgehoben und durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 ersetzt. Diese wird auf nationaler Ebene durch die Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung -ChemOzonSchichtV) ergänzt.