Antrag sowie Liste der in Hessen zertifizierten Unternehmen
Betriebe, die ortsfeste Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen, einschließlich deren Kreisläufe, sowie Brandschutzsysteme und Feuerlöscher mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten oder instand halten, benötigen seit 4. Juli 2009 eine Zertifizierung gemäß § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV).
Für die Durchführung von Dichtheitskontrollen, Rückgewinnung von Kältemittel oder Tätigkeiten an mobilen und Kfz-Klimaanlagen wird zwar grundsätzlich keine Betriebszertifizierung benötigt. Allerdings erfordern diese Tätigkeiten sachkundiges Personal.
Wenn Ihr Betrieb entsprechende Einrichtungen installieren, warten oder instand halten möchte, müssen Sie ihn nach § 6 ChemKlimaschutzV zertifizieren lassen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie eine zur Deckung des zu erwartenden Tätigkeitsvolumens ausreichende Anzahl an zertifizierten Personen beschäftigen und dass diesen alle erforderlichen Werkzeuge und Verfahren zugänglich sind.
Antragsverfahren
Die Betriebszertifizierung gemäß § 6 ChemKlimaschutzV erfolgt in Hessen auf Antrag durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Das Antragsformular (Stand: Juli 2022) samt Erläuterung können Sie im Folgenden herunterladen: