Die Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) waren bis zum Ausbruch der Pandemie nur als Präsenzveranstaltung möglich.
Nun hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) eine generelle Möglichkeit zur Anerkennung von Online-Kursen als Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 ChemVerbotsV geschaffen.
Daher wurden die Bekanntmachung „Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 11 der ChemVerbotsV“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) sowie die „Grundsätze für die Anerkennung von Einrichtungen nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung“ der BLAC angepasst. Dies finden Sie unter den folgenden