Inhaberinnen und Inhaber von Beförderungserlaubnissen müssen sich regelmäßig weiterbilden. Mindestens alle 3 Jahre müssen die für die Leitung und Beaufsichtigung des Transportbetriebs verantwortlichen Personen an entsprechenden Lehrgängen teilnehmen.
Für die Anerkennung von Lehrgängen nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) hessische Anbieter ist zentral die Abteilung Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt zuständig.
Die Lehrgangsinhalte sind in Anlage 1 der AbfAEV aufgeführt. Die Lehrgangsgestaltung orientiert sich an der Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“ der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LAGA (in der Fassung vom 03.07.2007), die derzeit überarbeitet wird.
Der Antrag auf Anerkennung ist formlos. Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Darstellung der Inhalte und des Ablaufs der Lehrgänge
- Vitae der Dozentinnen / Dozenten.
- Auflistung der Lehrgangsunterlagen
Während der rund drei Jahre der Covid-19-Pandemie konnten Erfahrungen im Bereich von online-Lehrgängen gewonnen werden.
Bis zur Aktualisierung der oben genannten LAGA-Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“ können Fachkundelehrgänge nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bis auf Weiteres auch als online-Veranstaltung zugelassen werden.
Voraussetzung für die Zulassung sind
- die konkrete Angabe der betroffenen Kurse
- die Angabe der maximalen Anzahl der Teilnehmenden
- die Darlegung der Sicherstellung der Teilnahmekontrolle
- die Darlegung, wie Interaktionen während des Kurses und wie die Einbindung der Zuhörenden durch die Referentinnen / Referenten erfolgen sollen
- die Darlegung der Erfolgskontrollen / Tests während und zum Abschluss der Kurse.
Die Kosten für die Anerkennung der Kurse belaufen sich zur Zeit auf 1.000,00 €.
Die Anerkennung ist auf 3 Jahre befristet, um die Aktualität der Lehrgangsinhalte sicherzustellen. Die Kosten für die Verlängerung, die unter Vorlage der aktualisierten Lehrgangsinhalte formlos zu beantragen ist, belaufen sich zur Zeit auf 600,00 €.