Entsorgungsfachbetriebe erhalten von ihren Entsorgergemeinschaften oder Technischen Überwachungsorganisationen ein jeweils für maximal 18 Monate geltendes Entsorgungsfachbetriebszertifikat, in dem die zertifizierten
- Tätigkeiten (Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln oder Makeln),
- Standorte und
- Abfallarten
aufgeführt sind.
Zertifiziert werden können nur Tätigkeiten, die der Betrieb auch tatsächlich selbstständig ausübt und für die er die erforderlichen Genehmigungen (zum Beispiel nach Baurecht, Immissionsschutzrecht et cetera) hat. Eine Zertifizierung als Abfallerzeuger (zum Beispiel für das Lagern von Output-Abfällen) ist nicht möglich.
Seit dem 1. Juni 2017 erteilte Entsorgungsfachbetriebszertifikate müssen ein vorgegebenes, einheitliches Layout haben.
Seit dem 1. Juni 2018 erhalten die Behörden die Zertifikate von den Entsorgergemeinschaften beziehungsweise Technischen Überwachungsorganisationen auf elektronischem Weg. Nach Prüfung geben die Behörden die Zertifikate frei. Diese werden dann in ein über das Internet für jedermann zugängliches Fachbetrieberegister eingestellt. (siehe Link)