Durch den gegenseitigen Austausch von elektronischen Meldungen informieren sich die EU-Mitgliedstaaten über dieses System gegenseitig über Feststellungen bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, wenn von diesen ein Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht und sie sich in mehreren EU-Mitgliedsstaaten im Verkehr befinden.
Jährlich werden hierüber derzeit ca. 10.000 Meldungen ausgetauscht. Die Landeskontaktstelle ist hierbei die Informationszentrale für Hessen. Bei lebensmittelrechtlichen Beanstandungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Bundesländern ermittelt sie eine Betroffenheit Hessens und veranlasst die erforderlichen Maßnahmen. Sofern Lebensmittel in Hessen selbst beanstandet werden, sammelt sie alle relevanten Informationen und leitet über die Bundes- und EU-Kontaktstelle die Unterrichtung der anderen EU-Mitgliedsstaaten ein.
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