Auf Antrag stellt das Regierungspräsidium Darmstadt für Hersteller und Händler von Nahrungsergänzungsmitteln, Diätetischen Lebensmitteln, Babynahrung, Lebensmittelzusatzstoffen, Wein, Kosmetika, Reinigungs- und Waschmitteln, die diese Produkte in Drittländer (außerhalb der EU) exportieren möchten, Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen aus.
Lebensmittelsicherheit
Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen
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Janna Schmid
Dezernat V 54