Ein Löffel, auf dem verschiedene Nahrungsergänzungsmittel liegen, im Hintergrund sieht man verschwommen buntes Obst und Gemüse

Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen

Auf Antrag stellt das Regierungspräsidium Darmstadt für Hersteller und Händler von Nahrungsergänzungsmitteln, Diätetischen Lebensmitteln, Babynahrung, Lebensmittelzusatzstoffen, Wein, Kosmetika, Reinigungs- und Waschmitteln, die diese Produkte in Drittländer (außerhalb der EU) exportieren möchten, Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen aus.

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