Online-Antrag
Spielersperrsystem OASIS
Anbieter / Veranstalter
Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt ist gemäß §§ 8a bis 8d, 23 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) in Verbindung mit § 15 Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG) mit der Errichtung und Unterhaltung eines übergreifenden Sperrsystems zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht beauftragt.
OASIS GlüStV 2021 steht all denjenigen Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspielen zur Verfügung, die nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) verpflichtet sind, sich an das Spielersperrsystem zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht anzuschließen. Der GlüStV 2021 hat zur effektiven Verminderung von Spielsuchtgefahren den Kreis der Verpflichteten auf die Anbieter des gewerblichen Automatenspiels, Spielhallen und Gaststätten, ausgeweitet.
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