Ein Pferdesportler beim Trabrennen

Buchmacher

Buchmacher und Buchmachergehilfen

Für den Abschluss und das Vermitteln von Pferdewetten in Hessen ist eine Buchmachererlaubnis beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen. Der Antragsteller muss die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkenntnis und ausreichendes Betriebskapital nachweisen. Die Räume, in denen das Buchmachergewerbe ausgeübt werden soll, müssen entsprechend geeignet sein und werden im Rahmen der Buchmachererlaubnis ebenfalls konzessioniert. Arbeitnehmer des Buchmachers, die er für die Buchmachertätigkeit einsetzt (Buchmachergehilfen), benötigen eine Erlaubnis, die ebenfalls beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen ist. Die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen vor Erlaubniserteilung wird gefordert. Die Erlaubnisse sind gebührenpflichtig. Erlaubnisse für Buchmachergehilfen werden in Hessen auch nur durch das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt.

Erteilte Buchmachererlaubnisse:

I. Buchmachererlaubnisse nach § 27 Absatz 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und 2 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) - terrestrisch

Michael Fröhlich
Örtlichkeit:

  • Kurt-Schumacher-Str. 33-35, 60311 Frankfurt am Main

Nadja Fröhlich
Örtlichkeit:

  • Berliner Str. 122, 63065 Offenbach

XTiP Sportwetten Shops GmbH, Merkur-Allee 1-15, 32339 Espelkamp
Örtlichkeit:

  • Kaiserstr. 42 60329 Frankfurt am Main


II. Buchmachererlaubnisse nach § 27 Absatz 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) - Internet

Die Erlaubnisse nach § 27 Absatz 1 GlüStV in Verbindung mit § 2 Absatz 1 RennweLottG wurden im Zuge der Internetgenehmigungsverfahren nach § 27 Absatz 2 GlüStV erteilt. Sie berechtigen zur Veranstaltung und Vermittlung von Pferdewetten, jedoch nicht zur Ausführung einer terrestrischen Buchmachertätigkeit. An folgende Unternehmen wurden diese Erlaubnisse erteilt:

  • Cashpoint Malta Ltd.
  • IBA Entertainment Ltd.
  • Jaxx GmbH
  • NetXBetting Ltd.
  • RaceBets International Gaming Ltd.

Schlagworte zum Thema