Hilfspolizei, Sperrgebietsverordnungen, Waffenrecht und Versammlungsrecht
Das Dezernat I 18 –Öffentliche Sicherheit und Ordnung– des Regierungspräsidiums Darmstadt ist Fachaufsichtsbehörde über die Gefahrenabwehrbehörden der Landkreise und Städte mit über 50.000 Einwohnern.
In diesem Rahmen sind wir zuständig für:
- Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung)
- Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte
- die Anordnung über die Zusammenfassung/Änderung/Aufhebung von gemeinsamen örtlichen Ordnungs- und Verwaltungsbehördenbezirken
- Gefahrenabwehrverordnungen
- den Erlass von Sperrgebietsverordnungen, Prostitutionswesen
- Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Waffenrechtes, außerdem sind wir die für Hessen zuständige Stelle gemäß Paragraf 15 Absatz 3 Waffengesetz im Rahmen des Anerkennungsverfahrens von Schießsportverbänden und stellen das Benehmen mit dem Bundesverwaltungsamt her.
- Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Versammlungsrechtes, wobei das Regierungspräsidium Darmstadt hier keine eigenen Zuständigkeiten hat, sondern nur koordinierend und unterstützend, gegebenenfalls im Rahmen des Paragrafen 100 HSOG