Drei geöffnete, dunkelblaue Etuis auf einem polierten Tisch

Ehrungen

Die Ehrenamtsförderung und -anerkennung im Brand- und Katastrophenschutz nimmt für das Land Hessen eine zentrale Rolle ein. Ohne die Ehrenamtlichen wäre ein flächendeckender, schlagkräftiger und schneller Schutz der Bevölkerung nicht möglich.

Mit dem Brandschutzehrenzeichen, der Goldenen Ehrennadel und dem Brandschutzverdienstzeichen soll dieses freiwillige und wertvolle Engagement gewürdigt werden.

Im Folgenden werden die verschiedenen Ehrungsmöglichkeiten sowie deren Voraussetzungen aufgezeigt.

Das Brandschutzehrenzeichen am Bande in Silber, Gold und Gold Sonderstufe wird für mindestens 25-jährige, 40-jährige oder 50-jährige Dienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr verliehen. Voraussetzung hierfür ist eine sich über den gesamten Zeitraum erstreckende aktive, pflichttreue Dienstzeit, während der oder die zu Ehrende regelmäßig am Dienst, an Übungen und an Einsätzen von Freiwilligen Feuerwehren teilgenommen und das 65. Lebensjahr nicht überschritten hat.

Eine Unterbrechung der Dienstzeit ist für die Verleihung unschädlich, sofern die geleisteten Zeitabschnitte die Voraussetzungen für die jeweils erforderliche Dienstzeit erfüllen.

Dienstzeiten in Jugendfeuerwehren werden angerechnet, Zeiten in (ehrenamtlichen) Werkfeuerwehren und Pflichtfeuerwehren können ebenfalls angerechnet werden, Dienstzeiten in Berufsfeuerwehren, wenn diese über die beruflichen Pflichten hinaus erfolgen.

Die Goldene Ehrennadel kann für eine mindestens 20-jährige aktive Dienstzeit in der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr anlässlich der Übernahme in die Ehren- und Altersabteilung verliehen werden. Hierbei soll nicht nur das langjährige Engagement gewürdigt werden, sondern darüber hinaus auch die Bereitschaft, sich nach dem aktiven Einsatzdienst weiterhin für die Freiwillige Feuerwehr zu engagieren.

Voraussetzung zur Verleihung eines Brandschutzverdienstzeichens am Bande ist eine gewisse Dauer und Nachhaltigkeit der erbrachten Leistungen oder Verdienste. Einmalige Ereignisse erfüllen die geforderten Voraussetzungen in der Regel nicht.

Das Brandschutzverdienstzeichen am Bande kann auch an Personen außerhalb der Feuerwehr verliehen werden. Die Leistungen oder Verdienste, für die ein Brandschutzverdienstzeichen verliehen werden soll, können sowohl theoretischer als auch praktischer Natur sein. Daher kann eine Verleihung auch für wissenschaftliche Leistungen, die der Weiterentwicklung der Brandschutztechnik dienen, sowie für Verdienste um die Brandschutzorganisation und die Brandschutzforschung in Betracht kommen.

  • Bronzenes Brandschutzverdienstzeichen am Bande für Verdienste um den Brandschutz
    Das Bronzene Brandschutzverdienstzeichen am Bande kann für langjährige Verdienste um den Brandschutz innerhalb einer Stadt oder Gemeinde verliehen werden.
  • Silbernes Brandschutzverdienstzeichen am Bande für besondere Verdienste um den Brandschutz
    Zur Verleihung des Silbernen Brandschutzverdienstzeichens am Bande müssen die Verdienste nicht unbedingt von überörtlicher Bedeutung sein. Sie können sich auch auf den Brandschutz einer oder mehrerer Gemeinden beschränken. In der Regel sind dies aber Verdienste auf Kreisebene.
  • Goldenes Brandschutzverdienstzeichen am Bande für hervorragende Dienste um den Brandschutz
    Eine Verleihung des Goldenen Brandschutzverdienstzeichens am Bande kommt dann in Betracht, wenn der oder die zu Ehrende eine Leistung von überörtlicher Bedeutung erbracht hat. So kann eine Verleihung insbesondere für Personen erfolgen, deren erhebliche Verdienste um den Brandschutz sich auf größerer Gebiete, wie zum Beispiel einen Kreis oder darüber hinaus, erstrecken.

Silbernes Brandschutzverdienstzeichen als Steckkreuz

Das Silberne Brandschutzverdienstzeichen als Steckkreuz kann in zwei Stufen verliehen werden:

Stufe 1, wenn die Funktion des Auszuzeichnenden zu einer wesentlichen Verbesserung des Brandschutzes beigetragen hat. Hierbei ist es erforderlich, dass die Leistungen oder Verdienste so außergewöhnlich sein müssen, dass eine Verleihung eines Brandschutzverdienstzeichens am Bande der erbrachten Leistung nicht gerecht werden kann. Diese Stufe kann auch an Personen außerhalb der Feuerwehr verliehen werden.

Die Verleihung der Stufe 2 bedingt ein besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Brandbekämpfung oder bei sonstigen Einsätzen.

Goldenes Brandschutzverdienstzeichen als Steckkreuz

Auch das Goldene Brandschutzverdienstzeichen als Steckkreuz kann in 2 Stufen verliehen werden:

Stufe 1 an Personen mit hervorragenden Verdiensten um den hessischen Brandschutz sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene.

Auch hier ist eine Verleihung nur dann möglich, wenn die erbrachten Leistungen oder Verdienste so beispiellos sind, dass eine Verleihung eines Brandschutzverdienstzeichens einer unteren Stufe der Leistung nicht gerecht wird. Eine Verleihung an Personen außerhalb der Feuerwehr ist hier ebenfalls möglich.

Die Verleihung der Stufe 2 bedingt ein besonders mutiges und entschlossenes Verhalten mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben bei der Brandbekämpfung oder bei sonstigen Einsätzen der Feuerwehren.

Informationen und hilfreiche Links zum Thema Ehrungen finden Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.

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