Silbernes Brandschutzverdienstzeichen als Steckkreuz
Das Silberne Brandschutzverdienstzeichen als Steckkreuz kann in zwei Stufen verliehen werden:
Stufe 1, wenn die Funktion des Auszuzeichnenden zu einer wesentlichen Verbesserung des Brandschutzes beigetragen hat. Hierbei ist es erforderlich, dass die Leistungen oder Verdienste so außergewöhnlich sein müssen, dass eine Verleihung eines Brandschutzverdienstzeichens am Bande der erbrachten Leistung nicht gerecht werden kann. Diese Stufe kann auch an Personen außerhalb der Feuerwehr verliehen werden.
Die Verleihung der Stufe 2 bedingt ein besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Brandbekämpfung oder bei sonstigen Einsätzen.
Goldenes Brandschutzverdienstzeichen als Steckkreuz
Auch das Goldene Brandschutzverdienstzeichen als Steckkreuz kann in 2 Stufen verliehen werden:
Stufe 1 an Personen mit hervorragenden Verdiensten um den hessischen Brandschutz sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene.
Auch hier ist eine Verleihung nur dann möglich, wenn die erbrachten Leistungen oder Verdienste so beispiellos sind, dass eine Verleihung eines Brandschutzverdienstzeichens einer unteren Stufe der Leistung nicht gerecht wird. Eine Verleihung an Personen außerhalb der Feuerwehr ist hier ebenfalls möglich.
Die Verleihung der Stufe 2 bedingt ein besonders mutiges und entschlossenes Verhalten mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben bei der Brandbekämpfung oder bei sonstigen Einsätzen der Feuerwehren.