Vorschriften und Zuständigkeiten
Die Aufgabe „Abwehrender Brandschutz“ beinhaltet die Zuweisung von Einsatzbereichen zum Brandschutz und zur allgemeinen Hilfe auf Autobahnen, Kraftfahrtstraßen, Wasserstraßen und Schienenwegen an öffentliche Feuerwehren.