Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Am 1. März wird das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) 25 Jahre alt. Auf dessen Grundlage kümmert sich das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt bezirksweit um den Bodenschutz. Von ihren Standorten in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden aus genehmigt und überwacht die Behörde bis heute vor allem die Sanierung von Boden-Altlasten und – in der Folge – häufig auch des Grundwassers. Im Laufe der Zeit hat sich das Spektrum der bekannten Schadstoffe zwar gewandelt, die Herausforderungen sind dadurch jedoch nicht kleiner geworden.
Zu den diversen Kohlenwasserstoffen sind in den vergangenen Jahren per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) aus dem Einsatz in Feuerlöschschäumen oder der Oberflächenbehandlung hinzugekommen. Dies stellt das RP und die Verursacher oder Flächeninhaber als für die Sanierungen Verantwortliche vor große Probleme, da sich solche Stoffe nicht auf natürlichem Wege abbauen und nur mit hohem technischen, zeitlichen und finanziellen Aufwand entfernt werden können. Die RP-Beschäftigten begleiten hierbei auch neuartige Sanierungsverfahren.
Auf dem Gelände des Militärflughafens in Wiesbaden-Erbenheim etwa gibt es Belastungen mit PFAS. Diese sind auf einen ehemaligen Feuerwehr-Übungsplatz sowie einen alten Lager- und Schrottplatz zurückzuführen. Im Bereich der stärksten Verunreinigungen wird jetzt ein Parkplatz gebaut, wodurch der Untergrund versiegelt wird. Niederschläge können die Schadstoffe aus dem Boden dadurch nicht mehr ins Grundwasser auswaschen (Sanierung durch Sicherung). Zusätzlich muss jedoch Grundwasser gefördert und gereinigt werden (Sanierung durch Dekontamination). Dabei soll die PFAS-Belastung auch im Umfeld der Air Base weiter erfasst werden, um den Effekt der Sanierungsmaßnahme nachzuweisen.
An anderer Stelle gelingt durch die Umnutzung ehemaliger Industrie-Standorte und die Konversion ehemaliger Kasernen-Areale die Schaffung von Wohnraum und die Ansiedelung neuer Betriebe. Durch die Wiedernutzung sanierter Grundstücke zu Wohn- oder Wirtschaftszwecken konnte das RP zusätzlichen Flächenverbrauch und damit Bodenverlust vermeiden. Beispielhaft sind hier das ehemalige Neckermann-Gelände in Frankfurt, die Neubebauung um den Innovationscampus in Offenbach, das ehemalige Gaswerk in Langen (Kreis Offenbach) oder der ehemalige Güterbahnhof sowie das Lindequartier in Wiesbaden zu nennen. Des Weiteren gilt dies auch für große Konversionsflächen wie die ehemaligen Militärstandorte in Hanau und Babenhausen.
Seit etwa zehn Jahren rückt zusätzlich zur Altlasten-Sanierung der vorsorgende Bodenschutz zunehmend in den Fokus des RP. So nimmt die Behörde etwa in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren hierzu Stellung. Im Zuge der Bauleitplanung muss der Planungsträger die Auswirkungen auf den Boden bewerten und Bodenverluste gegebenenfalls ausgleichen. Seit dem vergangenen Jahr kann bei großflächigen Vorhaben wie Leitungstrassen behördlicherseits auch eine bodenkundliche Baubegleitung gefordert werden. Dies soll gewährleisten, dass möglichst wenig Fläche verbraucht und ein schonender Umgang mit dem Boden sichergestellt wird, sowie dass seine Funktionen später wiederhergestellt werden.
Der Zuständigkeitsbereich des RP Darmstadt umfasst zentrale Teile des Rhein-Main-Gebiets sowie angrenzende prosperierende Kommunen. Die starke wirtschaftliche Entwicklung in dieser Region ist mit einer regen Bautätigkeit verbunden, insbesondere im Bereich der Wohn- und Gewerbe-Immobilien sowie der Verkehrsinfrastruktur. Nach wie vor führt dies zur Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen und damit zum Bodenverlust.
Böden sind letztlich eine endliche Ressource. Eine dauerhafte Entwicklung ist aber nur möglich, wenn sie erhalten und Verunreinigungen frühzeitig erkannt werden. Vor dem Hintergrund des weiterhin hohen Flächenverbrauchs hierzulande ist die Wiedernutzbarmachung von früher gewerblich und industriell genutzten Brachflächen eine Aufgabe der beim RP Darmstadt angesiedelten hessischen Umweltverwaltung.
Die Böden sind aber auch ein wichtiges Medium, insbesondere zum Schutz des Grundwassers (Pfad: Boden à Grundwasser). Außerdem erfüllen sie als natürliche Kohlenstoff-Speicher einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Eine nennenswerte Boden-Neubildung findet heute nicht mehr statt, da diese Prozesse mehrere hundert Jahre dauern. Werden Böden durch falsche Beanspruchung oder Versiegelung zerstört, sind diese also faktisch verloren.
Hintergrund: Bodenschutz-Gesetz und Altflächen-Verzeichnis
Am 1. März 1999trat das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft. Das RP Darmstadt setzt die Vorgaben als Obere Bodenschutzbehörde bezirksweit um. Ihre Aufgabe ist es, neue Bodenschäden zu verhindern und Altlasten zu beseitigen – in Hessen wird schon seit 1985 ein entsprechendes Kataster geführt. Im Regierungsbezirk Darmstadt sind in der Altflächen-Datei alleine über 78.000 Flächen hinterlegt. Pro Jahr werden hierzu rund 4.000 Anfragen gestellt, wobei die Informationen in Zukunft auch digital abrufbar sein werden. Auf die Daten wird auch im Rahmen von Stellungnahmen zur kommunalen Bauleitplanung jährlich mehrere hundert Mal zurückgegriffen. Dabei werden die Planungsträger über vorhandene Verunreinigungen sowie Verdachtsflächen informiert. Untersuchungs- und Sanierungsbedarf von Boden und Grundwasser können so frühzeitig erkannt werden.