Nach drei Jahren Corona-bedingter Pause sind über 100 Fachleute aus dem gesamten Bundesgebiet am Montag und Dienstag beim Regierungspräsidium zur Tagung des Darmstädter Arbeitskreises Geldwäscheprävention zusammengekommen.
Am ersten Tag informierten sich Beschäftigte von Aufsichtsbehörden der Länder sowie von Polizei, Finanz- und Zollbehörden, aber auch der Industrie- und Handelskammern, über aktuelle Themen der Geldwäscheprävention. Das Bundesfinanzministerium berichtete unter anderem über seine Financial Intelligence Unit (FIU), vor allem die Entgegennahme von Verdachtsfallmeldungen. Auch die Prüfung Deutschlands durch die internationale Financial Action Task Force (FATF) war Thema. Außerdem stellte die Private Public Partnership „Anti-Financial-Crime-Alliance“ (AFCA) ihre Ziele und Arbeit vor.
Der zweite Tag war den Aufsichtsbehörden und Ressorts der Länder vorbehalten. Diese beschäftigten sich unter anderem mit der Aufsicht im Rahmen der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung, Bußgeldverfahren sowie der Zusammenarbeit der Behörden. Nicht nur Banken, sondern auch Unternehmen und Gewerbetreibende – etwa Güterhändler und Immobilienmakler – müssen sicherstellen, bei Ausübung ihres Gewerbes oder Berufes nicht zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Um dem vorzubeugen, erlegt der Gesetzgeber bestimmten Unternehmen und Personen Pflichten auf, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Dadurch können diese Verpflichteten Geschäfte mit kriminellem Hintergrund verhindern oder zu deren Aufdeckung beitragen.
Ob Verpflichtete die Vorschriften beachten, wird von unterschiedlichen Aufsichtsbehörden der Länder überwacht – in Hessen sind hierfür die drei Regierungspräsidien zuständig, in Südhessen das Regierungspräsidium Darmstadt. Stand vor wenigen Jahren noch die Sensibilisierung einschlägiger Berufsgruppen im Vordergrund, sind mittlerweile auch Kontrollen samt Anordnungen und Bußgeldverfahren Tagesgeschäft der Aufsichtsbehörden.
„Unser gemeinsames Ziel muss ein integres Finanz- und Wirtschaftssystem sein, fairer Wettbewerb und Rechtsstaatlichkeit und – nicht zuletzt – gesellschaftlicher Zusammenhalt für unsere Demokratie“, sagte Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid in ihrem Grußwort am Montag an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gerichtet im großen Saal des Wilhelminenhauses. „Der gegenseitige Erfahrungsaustausch ist wichtig für eine einheitliche Behördenpraxis in Deutschland“, fügte Regierungsvizepräsident Dr. Stefan Fuhrmann hinzu, der die Teilnehmenden am Dienstagvormittag im Regierungspräsidium begrüßte.
Die Tagung ist ein freiwilliges und für die Teilnehmenden kostenloses Angebot des Regierungspräsidiums Darmstadt, das seit vielen Jahren auf großes, bundesweites Interesse stößt. Sie bietet eine Mischung aus kompakter Fachinformation und gegenseitigem Austausch mit dem Ziel, die Geldwäscheprävention in Deutschland weiter zu verbessern.