Mehrere Sonnenbrillen in und auf Aufbewahrungsbox

Regierungspräsidium Darmstadt

Sonnenbrillen im Test – gut geschützt in heller Umgebung?

Sonnenbrillen sind nicht nur ein Modeaccessoire, sondern haben auch eine wichtige Schutzfunktion für die Augen. Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hat daher in einer Stichprobe 100 Sonnenbrillen unterschiedlicher Preisklassen überprüft.

Folgende Kriterien wurden dabei konkret unter die Lupe genommen: Sichtprüfung auf potenzielle Gefahrenstellen (z. B. scharfe Kanten), Vergleich des Lichtdurchlasses mit der angegebenen Filterkategorie, Prüfung des Schutzes vor schädlicher UV-Strahlung sowie eine formale Prüfung auf erforderliche Kennzeichnungen, Angaben und Warnhinweise.

Das Ergebnis: Lediglich bei 28 Prozent der geprüften Sonnenbrillen wurden keine Mängel gefunden. Der Rest hat zumindest Kennzeichnungsmängel bzw. fehlende Angaben bei zwingend erforderlichen Informationen. Bei 10 Prozent der geprüften Modelle lagen technische Mängel vor. Im Detail wurden folgende Fehler ermittelt:

  • Bei 72 Prozent war die erforderliche Konformitätserklärung nicht verfügbar.
  • Bei 40 Prozent waren die Angaben in der Informationsbroschüre nicht vollständig oder sie fehlte komplett.
  • Bei 10 Prozent entsprach die Filterkategorie nicht den Produktangaben oder sie war gar nicht angegeben.
  • Bei 1 Prozent war der erforderliche UV-Schutz nicht gegeben.

Bei der Prüfung gab es gute und schlechte Ergebnisse sowohl bei den hochpreisigen als auch bei den günstigsten Sonnenbrillen. Der Preis ist also kein Indiz für die Qualität des Produkts. Nach entsprechenden Hinweisen der RP-Marktüberwachung haben die betroffenen Wirtschaftsakteure unverzüglich nachgebessert oder den weiteren Verkauf vorerst eingestellt.

Beim Kauf einer Sonnenbrille sollte man also nicht nur auf die Optik achten, sondern zumindest auch auf folgende Punkte:

  • Es sollte eine Tönung gewählt werden, die für den gedachten Einsatzzweck sinnvoll ist. Nur bis einschließlich Kategorie 3 darf die Brille bis zur Dämmerung im Straßenverkehr verwendet werden. Die Filterkategorie muss auf der Brille oder in den Begleitinformationen angegeben sein.
  • Auf der Brille ist das korrekte und offizielle CE-Zeichen vorhanden.
  • Eine eindeutige Produktbezeichnung und eine Herstellerangabe oder ein Herstellerlogo sind aufgedruckt.
  • Eine Informationsbroschüre liegt bei mit Angabe eines europäischen Produktverantwortlichen sowie mit Pflege-, Gebrauchs- und Warnhinweisen.

Hintergrund: Sonnenbrillen filtern das Licht im sichtbaren Bereich und sorgen so dafür, dass der Aufenthalt in sehr heller Umgebung für die Augen erträglich wird. Besonders wichtig ist hierbei, dass auch schädliche UV-Strahlung vom Auge ferngehalten wird. Sonnenbrillen sind deshalb persönliche Schutzausrüstung der Kategorie 1 und haben demzufolge hohe Anforderungen zu erfüllen. Relevant sind hier die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung sowie die DIN EN ISO 12312-1.