Frankfurt. Insgesamt 45 Produkte verschiedener Produktgruppen – unter anderem zur Weihnachtsbeleuchtung – hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in seiner Aufsichtsfunktion bei der Messe Christmasworld/Ambiente 2023 in Frankfurt kontrolliert. Diese ist eine der weltweit führenden Fachmessen für saisonale Dekoration und Geschenkartikel sowie für Konsumgüter. Für die Marktüberwachung des RP ist die Veranstaltung eine ideale Möglichkeit, durch Kontrollen in einem frühen Stadium des Handelsgeschäftes eingreifen zu können.
Um potenzielle Gefahren zu vermeiden, die von mangelhaften Produkten ausgehen können, ist es wichtig, auf die Sicherheit und die Kennzeichnungen zu achten. Gerade in der Weihnachts- und Adventszeit, wenn viele Menschen Weihnachtsbeleuchtung verwenden oder Geschenke kaufen, sollten die Bürgerinnen und Bürger nicht nur auf das Design oder den Preis achten. Vielmehr ist es wichtig, beim Kauf auf die konforme Kennzeichnung und Dokumente zu achten. Denn diese können Indizien für technische Defizite sein und von Verbrauchern leicht überprüft werden. Schließlich können diese Produkte bei unsachgemäßer Verwendung oder mangelnder Qualität zu Bränden, Verletzungen oder allergischen Reaktionen führen.
Bei der Kontrolle der 45 Produkte stellten die Fachleute des RP Darmstadt bei vielen Anbieterinnen und Anbietern – genau wie bei diversen anderen Messeveranstaltungen – einige Mängel bei der Sorgfaltspflicht fest. Nahezu die Hälfte der überprüften Produkte (44,4 Prozent) entsprachen nicht den geltenden Sicherheits- und Kennzeichnungsanforderungen. So fehlte in knapp 22 Prozent der Fälle die CE-Kennzeichnung.
Diese wenigen technischen Mängel stellte die Marktüberwachung bei elektrischen Betriebsmitteln sowie Deko-Artikeln fest. Bei diesen Produkten handelte es sich vereinzelt um Teelichthalter oder Windlichter, Heizlüfter, Weihnachtsbeleuchtung wie Lichterketten, LED-Lampen und Artikel zur Dekoration mit Beleuchtung, wie eine Weihnachtskrippe, oder Gartenbeleuchtungen. In wenigen Fällen wurden auch bei Spielzeugen Mängel festgestellt. Bei den überprüften Aerosolverpackungen gab es erfreulicherweise keine Mängel.
Die häufigsten Defizite betrafen fehlende oder unzureichende Sicherheitshinweise auf Deutsch, fehlende oder unzureichende Gebrauchsanweisungen auf Deutsch und das Fehlen der Angabe zu den Kontaktdaten des Herstellers beziehungsweise Bevollmächtigten oder Einführers. Derartige Mängel können dazu führen, dass die Verbraucher nicht über die Eigenschaften, die Risiken oder die Garantiebedingungen der Produkte informiert sind. Sie können auch die Rückverfolgbarkeit oder die Haftung der Hersteller beziehungsweise der Einführer erschweren.
Bei Abweichungen wurden die Akteure von der Landesbehörde umgehend auf Korrekturen hingewiesen, die vor dem Bereitstellen der Produkte an Kundinnen und Kunden erforderlich sind. Über die dafür notwendigen Schritte und die Rechtsgrundlagen wurden sie bei Bedarf von den Beschäftigten des RP Darmstadt informiert. Mit regelmäßigen Stichprobenkontrollen überprüft die Marktüberwachung des RP, ob die geprüften Produkte den Sicherheits- und Kennzeichnungsanforderungen entsprechen. So kann sie frühzeitig gefährliche Produkte identifizieren und vom Markt nehmen. Gleichzeitig sorgt sie damit für einen fairen Wettbewerb zwischen den Gewerbetreibenden in der EU.
Hintergrund:
Täglich gelangen neue technische Produkte und Chemikalien im europäischen Wirtschaftsraum in den Handel. Für eine Vielzahl dieser Produkte, zu denen zum Beispiel Spielzeug, elektrische Haushaltsgeräte, sowie Maschinen und Chemikalien gehören, sind inzwischen sehr detaillierte, sicherheitsrelevante Beschaffenheitsanforderungen sowie Informations- und Kennzeichnungsverpflichtungen europaweit festgelegt. Der Schutz der Verbraucher vor gefährlichen technischen Produkten und gefährlichen Stoffen und Gemischen ist das oberste Ziel der hiesigen Marktüberwachungsbehörden.