Damit soll der Wald in seinem Bestand gesichert werden. Die Flächen zwischen dem Steinbruch „Röhrig“ und der Ortslage „Juhöhe“ sind wichtig für den Boden- und Erosionsschutz sowie für den Sicht- und Immissionsschutz. Das Hessische Waldgesetz ermöglicht der oberen Forstbehörde – dem Regierungspräsidium - Wald zu Bannwald erklären, wenn dieser aufgrund seiner Lage und flächenmäßigen Ausdehnung auf seine Schutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion besonders schützenswert ist. Waldinanspruchnahmen sind dort nur möglich, wenn sie der Gefahrenabwehr, dem Bau von Schienen-Infrastruktur-Maßnahmen oder anderen überregional bedeutsame Planungen dienen und unvermeidbar sind. Die Rechtsverordnung zum Bannwald in Heppenheim ist bereits in Kraft getreten.
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Guido Martin
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