Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat den Hauptbetriebsplan der Firma Sehring für die kommenden beiden Jahre zugelassen. Dieser sieht unter anderem die weitere Gewinnung im Teilabschnitt 2b, eine Fortsetzung der Verfüllung in der Westgrube und in den Teilabschnitten 1a bis 2a der Südosterweiterung sowie die Durchführung von vorlaufenden Maßnahmen für den Artenschutz im Teilabschnitt 3a vor. Die Genehmigung gilt vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2023.
Weiterhin hat das Regierungspräsidium als zuständige Bergaufsicht die Rodung, den Abtrag von Oberboden und Abraum sowie die Gewinnung im Teilabschnitt 3a der Südosterweiterung auf einer Fläche von rund 5,8 Hektar ab Herbst 2022 zugelassen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses weiteren Abschnitts ist, dass die ebenfalls zugelassene Aufforstung von geplanten Waldflächen einschließlich der Pflanzung von Gehölzen im Bereich des Rekultivierungsgewässers in den Abschnitten 1a und 1b zuvor fertiggestellt wird. Insgesamt umfasst die Zulassung eine Fläche von rund 138 Hektar.
Für die Zulassung des Hauptbetriebsplans ordnete das Regierungspräsidium Darmstadt – wie auch schon für die vorangegangenen Zulassungen – die sofortige Vollziehung an. Ohne diese müssten im Falle von Klagen die Gewinnung und Aufbereitung, aber auch die Arbeiten zur Wiedernutzbarmachung vorübergehend eingestellt werden. Die derzeit gewinnbaren Rohstoffvorräte im Teilabschnitt 2b werden jedoch voraussichtlich Ende 2022 erschöpft sein, weshalb der weitere Abbau im Abschnitt 3a wichtig für die ortsnahe Rohstoffversorgung des Rhein-Main-Gebiets ist.
Der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2013 sowie alle folgenden Zulassungen von Hauptbetriebsplänen durch das Regierungspräsidium wurden bisher vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland eingetragener Verein (BUND) erfolgslos beklagt.