Hierzu hat der Verband für das Fördergebiet Neuenschmidten Nord eine Entnahme von 1.900.000 Kubikmeter und für Neuenschmidten Süd insgesamt 600.000 Kubikmeter Grundwasser pro Jahr beantragt.
Im Zuge des Wasserrechtsverfahrens wurden die vorliegenden Antragsunterlagen sowie auch die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Einwendungen vom RP Darmstadt detailliert geprüft und bewertet. Das Ergebnis: Die Entnahmen werden in der beantragten Gesamthöhe von 2.500.000 Kubikmeter pro Jahr zugelassen, da nach Auswertung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auch unter Berücksichtigung des Klimawandels ausreichend Grundwasser vorhanden ist. Darüber hinaus sorgen eine Vielzahl von Nebenbestimmungen dafür, dass das Grundwasser nachhaltig sowie umweltschonend gewonnen werden kann. Aufbauend auf der Betriebserfahrung, das heißt, den tatsächlichen Fördermengen der vergangenen Jahre, erteilt das RP Darmstadt dem WVK eine gehobene Erlaubnis über 1.400.000 Kubikmeter pro Jahr für die Nordgruppe und 415.000 Kubikmeter pro Jahr für die Südgruppe. Für die darüber hinaus beantragten Mengen in der Höhe von 500.000 Kubikmeter in der Nordgruppe und für 185.000 Kubikmeter pro Jahr in der Südgruppe erhält der WVK nur eine einfache Erlaubnis, in die, im Gegensatz zur gehobenen Erlaubnis, bei Bedarf eingegriffen und gegebenenfalls auch widerrufen werden kann.
Die Zulassungen sind an klar definierte Grenzgrundwasserständeoder bei tiefen grundwasserführenden Schichten an maximale Brunnenfördermengen geknüpft. Außerdem sind sie jeweils an ein umfangreiches Monitoring gebunden. Bei einer Unterschreitung der Grenzgrundwasserstände bzw. einer Überschreitung der Brunnenfördermengen muss die Grundwasserentnahme unverzüglich eingestellt werden. Das sorgt dafür, dass eine Übernutzung des Grundwassers und damit negative Einflüsse auf Natur und Umwelt ausgeschlossen werden können. Zudem wurden die Wasserrechte auf 20 Jahre begrenzt. Dies basiert auf den aktuellen Klimaprojektionen, die nach Auswertung des HLNUG sowie anerkannter Fachverbände für diesen Zeitraum eine allenfalls moderate Veränderung der Grundwasserneubildung prognostizieren.
Der Antrag des WVK für das Fördergebiet Neuenschmidten Nord beinhaltet auch eine Grundwasserentnahme an dem neu errichteten Brunnen FB X. Da die Antragsunterlagen zu diesem Aspekt zum Zeitpunkt der Offenlage Ende 2021 nicht vollständig waren, konnte darüber nicht entschieden werden. Der Brunnen FB X ist daher nicht Bestandteil der aktuellen Zulassung. Der WVK wurde aufgefordert, für den Brunnen FB X einen gesonderten Antrag zu stellen.
Die ausführliche behördliche Entscheidung und alle Antragsunterlagen sind im Zuge der aktuell laufenden öffentlichen Bekanntmachung auf der Website des RP Darmstadt veröffentlicht. Vom 2. bis 16. September 2024 liegen alle Informationen im Feuerwehrhaus (Schulungsraum, 1.OG) der Gemeinde Brachttal, Wächtersbacher Straße 48, täglich während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.