Kreis Bergstraße. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat der Gemeinde Birkenau ein langjähriges Wasserrecht für die öffentliche Versorgung erteilt. Dieses erlaubt der Kommune bis 2043 die Entnahme von jährlich 666.000 Kubikmeter Grundwasser aus sechs Gebieten mit insgesamt 13 Brunnen und sechs Quellen. Das alte Wasserrecht in Höhe von 740.000 Kubikmetern pro Jahr war jüngst erloschen und wurde bei der Neuerteilung auf den aktuellen und künftigen Wasserbedarf der Gemeinde angepasst.
Der Verbrauch der Kommune pro Einwohner und Tag lag zuletzt bei 111 Litern, was im südhessischen Bereich einem unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch entspricht. Wasserverluste, die teilweise in den Jahren zuvor und besonders 2019 durch einen Rohrbruch zu Buche schlugen, konnten erfolgreich behoben werden.
Die Auswirkungen der Entnahme auf den Wasserhaushalt werden von der Gemeinde anhand von Grundwasserstands- und Quellschüttungsmessungen überwacht. Die genehmigten Entnahmen beanspruchen nur einen Teil des verfügbaren Grundwasser-Dargebots in dem Gebiet, wodurch die lokalen Grundwasserressourcen geschützt werden.