Darmstadt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat das Gutachten der Autobahn GmbH des Bundes zum Vorkommen des Heldbocks im Fechenheimer Wald geprüft. Aus den Unterlagen geht hervor, dass der geschützte Käfer im Fechenheimer Wald vorkommt, und es konnten geeignete Bäume mit entsprechenden Besiedelungsmerkmalen identifiziert werden. Allerdings kann im ersten, in diesem Winter geplanten Rodungsabschnitt der Eintritt artenschutzrechtlicher Konflikte vermieden und damit auch der Eintritt eines Umweltschadens ausgeschlossen werden.
Sowohl vom Käfer besiedelte als auch mit Besiedelungspotenzial ausgestattete Bäume werden im ersten Rodungsabschnitt von der Autobahn GmbH erhalten. Deshalb erwartet die beim RP Darmstadt angesiedelte Obere Naturschutzbehörde keine relevanten Auswirkungen auf die Art und ihre Lebensräume, weshalb keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Zur Vorbereitung der Rodungen für den zweiten Abschnitt, die nicht mehr in diesem Winter stattfinden, plant die Autobahn GmbH eine weitere Begutachtung der Bäume mit Habitatpotenzial und eine gezielte Suche nach dem Käfer.
Der Bau des Riederwaldtunnels wurde bereits im Jahr 2019 durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen genehmigt. Vor dem Beginn der geplanten Rodungsarbeiten war dem RP Darmstadt ein Vorkommen der geschützten Holzkäferart Heldbock vom BUND Frankfurt angezeigt worden. Dieser hat heute vom RP entsprechend Antwort erhalten.