Lärmkartierung des HLNUG

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium startet zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans

Am Montag, 26. Juli 2021, veröffentlicht das Regierungspräsidium Darmstadt den Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main. Bürger, Kommunen, Verbände und Organisationen haben die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans einzubringen.

Der vorliegende Entwurf schreibt den seit 5. Mai 2014 bestehenden Lärmaktionsplan für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main fort und bildet den aktuellen Stand der Lärmminderungsplanung ab. Maßnahmen wie die Einführung einer Lärmobergrenze oder Änderung von Flugverfahren sind im Entwurf ebenso enthalten wie Anregungen zur Umsetzung einer lärmärmeren Verkehrsplanung.

In einer ersten Beteiligung konnten bereits betroffene Kommunen, Verbände und Organisationen Ideen und Anregungen zur Lärmminderung einbringen. Diese sind in den fast 250 Seiten umfassenden Entwurf eingeflossen, der nun der Bevölkerung vorgestellt wird. Alle Betroffenen können nun ihre Anregungen und Ideen zum derzeitigen Entwurf hervorbringen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet als Onlinebeteiligung statt. Über die Internetseite des RP unter „Luftverkehrslärm“ oder die Onlineplattform „Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan“, auf der in der Zeit vom 26. Juli bis 15. Oktober 2021 Stellungnahmen abgegeben werden können. Alternativ nimmt das Regierungspräsidium die Eingaben aber auch auf dem Postweg oder per Mail entgegen. Die Kontaktdaten sind über die Homepage des Regierungspräsidiums abrufbar.

Hintergrund:

Die Lärmaktionsplanung basiert auf Lärmkarten, die vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erarbeitet und unter der „Umgebungslärmkartierung“ abrufbar sind. Auf Basis dieser Lärmkartierung wird eine Bewertung der Lärmsituation vorgenommen und Maßnahmen, Konzepte und Strategien formuliert, die zur Lärmreduzierung beitragen und Lärmbelästigungen entgegenwirken können. Die Lärmminderungsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, dessen aktueller Sachstand in der Regel alle fünf Jahre abgebildet und fortgeschrieben wird.

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