Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat der Neckar-Arbeitsgemeinschaft den Betrieb ihrer Wasserkraftanlage in Hirschhorn (Kreis Bergstraße) für zwei weitere Jahre genehmigt. Konkret erteilte das Regierungspräsidium dem Unternehmen die Erlaubnis, mit der wehrseitigen, modifizierten Turbine M1 Wasser zum Zweck der Wasserkraftnutzung aus dem Neckar zu entnehmen und es anschließend wieder in den Fluss einzuleiten. Die Entnahme ist begrenzt. Außerdem muss vor den Turbinen im Anströmbereich eine elektrische Fisch-Scheuch-Anlage betrieben werden, die verhindert, dass Fische durch den Turbinen-Betrieb zu Schaden kommen.
Im Einzelnen darf die Wasserentnahme im Regelbetrieb (Turbine M1) maximal 32 Kubikmeter pro Sekunde – höchstens aber die Hälfte des Neckarabflusses – bei einer Anströmgeschwindigkeit von maximal 0,5 Metern pro Sekunde unmittelbar vor der Fisch-Scheuche betragen. Bei gleichzeitiger Beschickung der nicht modifizierten, schleusenseitigen Turbine M2 mit Wasser darf der Gesamtabfluss für den Betrieb beider Turbinen maximal die Hälfte des Neckarabflusses betragen. Zur Aufrechterhaltung der Funktion von Turbine M2 darf diese im Leerlauf (also ohne Last) höchstens einmal in sieben Tagen für jeweils höchstens zwei Stunden – mit maximal 10 Kubikmeter pro Sekunde Wasser – höchstens jedoch die Hälfte des Neckarabflusses – beschickt werden. Auch dabei darf eine Anströmgeschwindigkeit von maximal 0,5 Meter pro Sekunde unmittelbar vor der elektrischen Fischscheuche nicht überschritten werden.
Der bisher für die Wasserkraftanlage Hirschhorn erteilte Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidium war bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Der jetzt erteilte Bescheid gilt – wie beantragt - für zwei Jahre bis zum 30. November 2023.