Eine Brücke steht unter Wasser, seitlich sieht man Bäume und Gebüsch

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt schreibt Hochwasserrisikomanagementplanung fort

2007 trat die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der europäischen Union in Kraft (Richtlinie 2007/60/EG) und wurde 2009 in nationales Recht umgesetzt.

Ziel der Richtlinie ist, negative Folgen von Hochwasserereignissen auf die Schutzgüter „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturerbe“ und „wirtschaftliche Tätigkeiten“ zu verringern.

Sie sieht vor, dass alle sechs Jahre Hochwasserrisikomanagement-Pläne (HWRM-Pläne) für Flussgebiete erarbeitet werden. Auf Grundlage einer umfassenden Bewertung des Hochwasserrisikos werden für die betroffenen Gebiete Hochwassergefahren- und -risikokarten aufgestellt und, falls erforderlich, aktualisiert. Für diese Gebiete werden dann die eigentlichen Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt, die unter anderem das potentielle signifikante Hochwasserrisiko analysieren, die Ziele des Hochwasserrisikomanagements formulieren und bereits umgesetzte Maßnahmen und in der Zukunft noch notwendige Maßnahmen zur Reduktion der Risiken beschreiben.

2015 wurden die ersten HWRM-Pläne von den Bundesländern im Rheineinzugsgebiet veröffentlicht. Für den anstehenden zweiten Berichtszeitraum müssen die HWRM-Pläne bis zum 22. Dezember 2021 veröffentlicht werden. Anders als 2015 wird es für das deutsche Rheineinzugsgebiet nur noch einen gemeinsamen Plan geben, der von allen acht Bundesländern einvernehmlich erarbeitet wird.

Vor der Fertigstellung gibt es im Rahmen der strategischen Umweltprüfung eine Beteiligung der interessierten Stellen und Öffentlichkeit. Vom 22. März bis zum 22. Juni 2021 sind die Entwürfe des HWRM-Plans und des zugehörigen Umweltberichts unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ oder bei den Umweltabteilungen des Regierungspräsidiums Darmstadt für die interessierten Stellen und die Öffentlichkeit einsehbar.

Bis zum 22. Juli 2021 können Stellungnahmen zu den Dokumenten bei den zuständigen Behörden abgegeben werden.

Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen werden die Entwürfe angepasst, sodass schließlich der finale gemeinsame HWRM-Plan Rhein 2021 bis 2027 zum 22. Dezember 2021 veröffentlicht werden kann. Achtung: Durch die aktuellen Bestimmungen hinsichtlich Kontakt- und Betriebsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie können sich überdies bei persönlicher Einsichtnahme in die Unterlagen in den genannten Dienstgebäuden Verzögerungen ergeben. Es wird daher um vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail gebeten.

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